Wie man sich gegenseitig zum Opfer fällt, als Schauspieler, welcher sich voll und ganz aufs zeitgeistige Vergesellschaftungsdrehbuch einstellt?

Die wahre Information aus dem Wort heraus ist aufbauende Bewusstseinsenergie, wer sich an diese logisch folgernd anschließt, der wird bemerken, dass der Alterungsprozess ein treuer Wegbereiter aller Unbewussten ist, durch ihren zunehmenden Mangel an Energie. Ich hoffe, dass ihr hier auf dieser Seite nicht den Anschluss verpasst, und euch dann wegen eurer zunehmenden Energielosigkeit selbst hasst.

Nehmt euch vor meinem Blog in acht, denn er ist so hart, dass all euer Eiweiß daran zerschellen könnte, wenn es plötzlich in euch kracht.

Beitrag Nr. 611

In der Ehe wird Mann schnell einmal abkommandiert, wenn er es mit der Annäherung an den Feind (der Feind, der den Tod, welcher sie eines Tages einmal scheidet, für sich, noch etwas herausschieben möchte) probiert.

Frauen sind nicht unbedingt glücklich, wenn sie einen Mann haben, doch sie haben dann wenigstens eine Aufgabe, nämlich die, ihn als Willigen, nach und nach, zu begraben, indem sie ihn sittlich umerziehen und im Zuge dessen, im Bett, für einen lächerlichen und langweiligen Bettler nichts mehr übrig haben. Und haben sie den einen endlich begraben, so müssen sie aufpassen, dass sie nicht gleich die nächste Klette an sich haften haben, der Nächste kommt nämlich schon von selbst (vielleicht sogar schon zur Beerdigung seines Vorgängers) angelaufen, sie brauchen sich diesen also noch nicht einmal kaufen.

Sprichst du als Mann eine dich reizende Frau an, so werte sie einen dabei von dir hervorgebrachten Spaß als einen sie verarschen wollenden Dümmlichkeitsangriff, wogegen deine sie ansprechenden Komplimente, sie dazu auffordern (sie empfindet es jedenfalls so) ihre überlegene Schlauheit auf dich als Mann anzuwenden, denn du scheinst ihr, in deiner unterwürfigen Schmeichlerart, nicht sehr intelligent zu sein (sie ahnt, dass sie mit diesem Süßen ihren Spaß haben könnte, wenigstens so lange, bis seine Lächerlichkeit aus ihr den heiligen Ernst hervorkehrt). Ja so ist es nun einmal, wir leben eben in einer dummen Spaßwelt, in der keiner mehr den anderen ernst nimmt, und sich somit jeder über seine Art (keine Worte mehr dazu findend), auf die große Depression einstimmt.

In ihrem Mitleid, da tut sie sich immer wieder einmal, nach vielen hysterische Abwehrattacken, die sie nüchtern halten sollen, zu diesem Blödmann, in tröstender Weise, herablassen, was sie da schon wieder tat, das kann sie hinterher, wenn ihre Ernüchterung einsetzt, überhaupt nicht mehr fassen, sie muss sich abgrundtief selbst dafür hassen, hat sie sich doch mal wieder von ihm in ekelerregendster Weise einlullen lassen. Nein, keiner von beiden kann dies Geschehnis dann noch irgendwie in Worte fassen, das würde womöglich scharfe Bomben hoch gehen lassen.

Es wird einmal Zeit dazu, dass jemand für die Ehe ein Drehbuch schreibt, mit vielen Worten drin, damit die daran teilnehmenden Schauspieler, sich auch ein Leben lang etwas zu sagen haben. Wenn nicht, dann glauben sie nämlich ewig, dass ihre gemeinsamen Wortfindungsstörungen sie nicht weiter stören, und sie trotzdem, solange, bis der alles zum Schweigen bringende Tod sie scheidet, zusammengehören.

Die heutigen Menschen können sich nur als Schauspieler übers Drehbuch (unter dem Motto: „Das sagt man so.“) verbinden, solange die Gage sie zusammenhält, nach dem kassierten Geld, da wird dann alles, weil nichts mehr Verbindendes vorhanden ist, eingestellt.

Viel Geschäftstätigkeit bringt mich auch mit vielen Menschen zusammen, doch ihr Geld und meine gute Meinung dazu, bringt uns unverbindlich auseinander. Nein, wir sind nicht miteinander zu verbinden, denn das Geld beherrscht die Köpfe als Lösungsmittel, der Gedanke ist also dadurch nicht mehr bindend (= es blüht die Korruption), er macht den Menschen viel mehr Allergie empfindend, irgendwann lebt er somit nur noch Gedanken verdrängend und Gedanken überwindend, wer somit nicht mehr mit sich selbst innerlich verbunden ist, der ist von der Welt schwindsüchtig verschwindend.

Beim Sport, da gibt sich der unwissende Mensch vom Selbstmord als eine lockere Schwungmasse, deswegen denke ich nun aber lieber, auf den logischen Geist hin bezogen, denn das strafft mein formgebendes Bindegewebe, da ich nun einmal durch die Bewusstseinsspannung und den festigenden Geist lebe. Die Lockeren wollen einen dagegen, irgendwann, nur noch zum Zwecke ihrer Stützung und Unterstützung (= die Unterstützung ihrer sich bequem fallen lassenden Art) verlocken und fühlen sich dabei, in ihrer Erschlaffung, auch noch von ihrem Unterstützer, der in ihren Augen alles falsch macht, betrogen, dabei haben sie sich in ihrem Schwungmassendenken ein Leben lang nur selbst belogen, und ihre Lüge dann auch noch auf andere (die in ihren Augen scheinbar zu faul sind) bezogen. Was ist nun aber zu bevorzugen, der auf Dauer auslaugende und träge machende Sport, oder die Klärung seiner selbst, heraus aus dem bewusst werdenden Wort?

Wer wissbegierig über sein Wort hinterfragt, der bekommt dadurch logische Vorstellungskraft, wer jedoch nur neugierig handelt, der erntet die Resultate seines Mangels an Vorstellungskraft, entkräftet sinkt er irgendwann in sich zusammen, denn die Vielzahl seiner neugierigen Handlungsversuche, deren Resultate er niemals innerlich verarbeitet hat, hat ihn entkräftend umgebracht. Nur meine zunehmende, übers wahre Wort fundierte und fundamentierte, Vorstellungskraft, ändert meine Einstellung zu etwas, und genau das ist meine Rettung, denn meine logisch greifende Einstellung stellt die Welt neu ein, die ewig Unveränderlichen vom neugierigen Versuch und Handlungsgepräge, sagen dazu natürlich „NEIN!“

Wie toll und interessant sie als Langweiler sind, dass brauche ich ihnen nicht zu beteuern, als hinterfragender Denker, der danach trachte die Menschheit dieser Welt, über die Anregung zur geistigen Selbsthinterfragung, zu erneuern.

Wenn jeder seine regelmäßigen Gewohnheiten, die der liebgewonnenen Art, weg lassen würde, so gäbe es plötzlich keine Zeit mehr, denn die Zeit verlangt nach einer geregelten Gewohnheitsfüllung, doch ohne Füllung da glaubt nun einmal der Mensch des guten Geschmacks, er würde verhungern. Sie sagt zu ihm: „Tu endlich etwas Vernünftiges für den guten Geschmack, du sollst hier nicht ständig so neben mir herumlungern, oder soll ich etwa in versauernder Weise verhungern?!“ Zeit ist zum Zwecke des materiellen Zugewinns, die materielle Bewegung durch den Raum, und schon ist er aus, sein schöner Männertraum, denn ihr Regelzeitgeist des guten Geschmacks, der gibt diesem keinen Raum.

Wenn ich Hunger auf immer mehr bekomme, so bin ich sauer darauf, das ich ständig Appetit auf das Gewohnte habe, wohin mich eben meine Erinnerung treibt. Ich komme aus diesem Gewohnheitskreislauf bzw. aus dem Hamsterrad meiner immer wiederkehrenden Konzentrationsgedanken der erinnernden Art einfach nicht raus, und die zusammenkonzentrierte Säure leite ich dann über den Verzehr dessen, worauf ich mich konzentriere, aus. Ja und die Leute die da zu sehr stinken, dass sind die, die in ihrer Säurekonzentration schon selbst versinken. Es ist also nicht so gefährlich etwas Schädliches zu essen, es bringt uns nur eines um, dass wir, in der Regel, unsere gedankliche Konzentration darauf (weil wir ja sonst nichts vom Leben haben) nicht vergessen. Durch unsere Konzentration darauf brennen wir, wie mit einem darauf gerichtetes Brennglas, das Verständnis für unseren höheren Geist weg, doch ich sage euch, diese Art der Verdrängung hat auf Dauer keinen Zweck. Der Mensch sollte unbedingt, in seinem irdischen Leben, zum höheren Geistverständnis kommen, wenn nicht, so werden, durch die Art der konzentrierten Selbstverbrennung seines Körpers, auch seine Sinne bzw. Sinneswahrnehmungen immer schwächer, und somit betrachtet er plötzlich alles als sinnlos. Hat er doch noch nicht einmal mehr die Kraft, wie früher, zu einem siegreichen Zusammenstoß, wo ist das alles bloß? Als Mann ist er innerlich wutentbrannt, kann aber nicht mehr kräftig zuschlagen, genau das macht ihn nun aber schlagfertig, er kann solch ein Leben beim besten Willen nicht mehr ertragen.

Wenn Früher alles zu früh war, dann ist wohl heutzutage leider alles zu spät. Warum? Früher hat man sich noch mit einem jeden, in einer vergeistigenden Art, über Gott und die Welt unterhalten, heutzutage ist dazu jeder (in ohnmächtiger Weise) viel zu sehr überwältigt von der Welt, es findet somit niemand mehr durch jemand geistigen Halt, in lockerster Weise haltlos, da findet sich nämlich jeder überdimensional groß.

Siegelbruch

55 Gedanken zu „Wie man sich gegenseitig zum Opfer fällt, als Schauspieler, welcher sich voll und ganz aufs zeitgeistige Vergesellschaftungsdrehbuch einstellt?

  1. siegelbruch Autor

    Wie denken sie nun eigentlich, unsere ohnmächtigen Politiker an der Spitze? Sie sagen sich: „Wir sitzen hier und können nur widerspruchslos durchwinken was unsere Drahtzieher angedacht haben, im Prinzip bewegen wir nichts, doch wir werden von Kräften bewegt, gegen die wir als Personen selbst, nichts mehr ausrichten können (und keiner bemerkt das). Wer erlöst uns endlich und nimmt uns die Last von den Schultern, die uns diejenigen auflasten, die niemals öffentlich in Erscheinung treten, da käme uns ein Militärputsch, der uns festsetzt und uns von der Führung der Hintergrundkräfte entbindet, schon sehr gelegen, ja er wäre für uns ein echter Segen. Wenn nicht, so sind wir nämlich gezwungen die Karre gegen die Wand zu fahren und es dabei gerade so aussehen lassen, als ob wir selbst es waren.“

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    1. siegelbruch Autor

      Das geht nur, wenn sich das Militär nicht länger verarschen lässt von irgendwelchen Kräften hinter der Regierung und somit wieder für das Lebensrecht der einfach Bürgers des eigenen Landes eintritt, und nicht mehr die Freiheit am Hindukusch verteidigt.

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      1. Fricke

        Alte Hütchenspielerei oder auch Buchhalterlatein 😉

        Also man nehme (lediglich als Beispiel)

        Rund drei Millionen Flüchtlinge (die die Türkei „beherbergt“) (die meisten von ihnen stammen aus Syrien.)

        Die die auf den griechischen Ägäis-Inseln eintreffen und deren Asylanträge abgelehnt wurden, nimmt die Türkei (zurück).

        Dafür nimmt die EU für jeden abgeschobenen Syrer auf legalem Weg einen anderen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf.

        Alles klar?

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      2. Fricke

        Falls sie sich fragen sollten, nein kein Trickbetrug, das ist hoch offiziell via EU und Türkei (kurz: Deal) und bringt Erdogan zig Millairden Euro die er dann je nach seinen Wünschen investieren kann. Das ist humanitäre Hilfe, nun glauben Sie doch endlich das nicht nur Merkel völlig einen an der Waffel hat, die haben Sie ALLE.

        Antwort
      3. Fricke

        Erdogan macht es lediglich vor, wei man mit Menschenhandel Geld in die Kassen spült um diese Erlöse wiederrum für seine Ziele zu verwenden, Europa bezahlt seinen eigenen Untergang auch noch. Das ist doch Sensationell.

        Ägypten ist das gleiche

        Sissi (also das ist die StaatschefIn oder „Ex“ Feldmarshall) hat kurzerhand sämtliche im Land lebenden Nichtägypter in Flüchtlinge (angesetzt sind z. Z. 5 Millionen / bei der UN angemeldet) umgewandelt. Da ist auch völlkommen egal, ob davon 5% Flüchlinge sind oder 10 oder 20 oder oder, völlkommen wurscht, sie sind Ver-handel-bar !
        also nicht EUR

        Antwort
      4. Fluß

        von Januar:

        „Wer vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch von Fluchtursachen schweigen“


        u.a. . Kopiert übernommen:

        Aber auch in Köln ist noch viel Widersprüchliches unaufgeklärt …

        Richtig. Peter Pauls vom Kölner Stadtanzeiger sprach von „Bildern, die die Welt erschüttern“. Da ist einem wohl was entgangen, wenn man den Kölner Stadtanzeiger nicht liest. In den überregionalen Medien habe ich bisher kein einziges Bild gesehen, das mich erschüttert hat. Ich sehe auf dem Bahnhofsvorplatz dunkle Gestalten im spärlichen Licht von Laternen stehen, die Böller werfen. Ganz normale Silvester-Bilder. Ich sehe sie weder rennen, noch raufen noch saufen. Die zwei Videos, die widerliche Übergriffe auf blonde Frauen zeigten, stammten vom ägyptischen Tahrir-Platz und aus Budapest. Dabei ist doch vollkommen unumstritten, dass die sexuellen Übergriffe und Taschendiebstähle stattgefunden haben, dass es unmittelbar vor dem Bahnhof, da wo die meisten Kameras installiert sind und es am hellsten ist, die reisenden Frauen dem Spießrutenlauf hilflos ausgesetzt waren. Warum dauert das Auswerten der Überwachungsbilder derart lange? Warum ist eine Hundertschaft bewaffneter Polizisten nicht mit Gruppen unbewaffneter Männer fertig geworden?

        Glauben Sie, dass Informationen bewusst zurück gehalten werden oder darauf verzichtet wird, sie überhaupt zu recherchieren?

        Die Kollegen von Hintergrund.de schreiben auf ihrer Seite, es dränge sich der Eindruck auf, dass die Polizei nicht hilflos war, sondern hilflos gemacht wurde. Es sei um eine mutwillige Demonstration staatlicher Machtlosigkeit gegangen, um die Asylgesetze und die Überwachung zu verschärfen, und die Stimmung gegen Merkel zu wenden. Die Redaktion zitiert hierzu den einstigen CDU-Staatssekretär im Verteidigungsministerium Willy Wimmer mit der Bemerkung, man müsse stets an die nachrichtendienstliche Komponente bei der Vorbereitung und Durchführung derartiger Abläufe denken. Was immer das heißen mag. Bei solchen Erwägungen bewegt man sich natürlich immer am Rande der Lächerlichkeit, weil man gegenüber Geheimdiensten nie oder erst Jahre später etwas beweisen kann. Und es ist journalistischer Grundsatz, über Unbeweisbares nicht zu schreiben. Die Alternative ist, sich alles bieten zu lassen.

        Geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner?

        Gern. Eine Kölner Kollegin erzählte mir von einem Gespräch mit einem Polizisten, der sich ihr gegenüber beklagte, dass unter den Anzeigenden viele Trittbrettfahrerinnen aus dem rechten Milieu und sich in lauter Widersprüche verwickelnde Wichtigtuerinnen seien. Ein Interview oder auch nur eine Namensnennung lehnte er vehement ab, die Polizisten sind nach all der Kritik extrem verunsichert. Lieber lassen sie sich Unfähigkeit nachsagen als anzuecken. Gab es Interviews mit den normalen Streifenpolizisten der Silvesternacht? Die Öffentlichkeitsarbeit ist auf zwei, drei Chefs reduziert. Nachdem in den rechten Seiten im Netz geradezu angestachelt wurde, jetzt nicht feige zu sein, sondern die Gunst der Stunde zu nutzen, um den „arabischen Sex-Mob“ kaltzustellen, wäre doch aber naheliegend gewesen, dass Journalisten zum Thema Anzeigen und Stimmungsmache recherchieren.

        Auf YouTube findet man das Video eines jungen türkischen Bloggers, der zeigt, was für Leute auf Facebook mit ihren Videos und Gepostetem zu den ersten Stimmungsmachern gehörten. So Ivan Jurevic, Anhänger der Tea-Party, Schauspieler bei Privatsendern wie RTL, Sat.1 oder ProSieben, Kölner Türsteher, der sich im Video damit brüstet, schutzbedürftige Mädchen in seiner Kneipe aufgenommen und „Flüchtlinge weggeklatscht“ zu haben. Ich kann das nicht überprüfen, ich stelle nur fest, dass sich die großen Medien um solche vermeintlichen Nebensächlichkeiten nicht kümmern. Wichtige Fragen werden nicht gestellt.

        Kümmern sie sich denn noch um die Hauptsächlichkeiten? Im Herbst hatten wir eine nicht unwichtige Debatte über die Beseitigung von Fluchtursachen. Droht die nicht nun, im Gerangel um Obergrenzen, Quoten, Abschiebungen und Merkel-Rücktrittsforderungen unterzugehen?

        Damit kommen wir zum eigentlichen Thema meines eingangs erwähnten Essays, ein Thema, zu dem ich mehr beitragen kann, als nur Fragen zu stellen.

        Merkels humane Haltung gegenüber Flüchtlingen gilt als unklug und naiv. Ich halte dagegen alle für naiv, die sich weigern zu begreifen, dass wir einen Point of no Return erreicht haben. Es gibt kein Zurück mehr. Es ist ignorant, nicht wahrhaben zu wollen, dass die Flüchtlinge uns eine Lektion erteilen: Es war eine Lebenslüge zu glauben, ein kleiner Teil der Welt könne auf Dauer in Frieden und Wohlstand leben, während der Großteil in von den westlichen Eliten mitverschuldeten Kriegen, Chaos und Armut versinkt. Dass sich eine Völkerwanderung früher oder später in Bewegung setzen würde, haben wir geahnt. Eigensüchtig haben wir gehofft, es würde später losgehen.

        Wie sehr der Wohlstand im wohlhabenden Westen, gerade auch in Deutschland, auf Kosten anderer geht, wollten wir so genau nicht wissen. Die Unerträglichkeit auf der anderen Seite hat inzwischen ein Maß erreicht, an dem kurzfristig nichts zu ändern ist. Die meisten Fluchtursachen sind so gravierend, dass sie für Generationen irreparabel sein werden. Selbst dann, wenn man sich in der EU oder der UNO wider Erwarten sofort auf einen Plan zu ihrer Beseitigung einigen könnte. Das ist nicht fatalistisch, sondern realistisch.

        Wenn wir nicht ein eingemauertes Land in einem Europa sein wollen, dessen Strände eingezäunt sind, an dessen Grenzen geschossen wird und in dem Orwell´sche Überwachung herrscht, dann müssen wir uns damit abfinden, dass die Wanderungsbewegung nicht aufzuhalten ist.

        Daniela Dahn: „Wir sind der Staat“

        Im Gegensatz zu weit verbreiteten Meinungen, „die Globalisierung“ oder „Diktatoren vor Ort“ seien an den aktuellen Fluchtbewegungen schuld, argumentieren Sie, der Westen trage einen Gutteil der Verantwortung selbst…

        Die Globalisierung ist ja keine Naturgewalt, sondern Menschenwerk. Ein Prozent der Weltbevölkerung hat heute mehr Vermögen als der „Rest“ von 99 Prozent. Die Globalisierung begann bereits mit Kolonialismus und Sklavenhandel, in dem fünfzig Millionen Afrikaner verschleppt oder getötet wurden und mit ihrer nie entschädigten Schinderei den Reichtum des Westens mitbegründet haben. Und sie reicht bis zu den imperialen Angriffskriegen der Neuzeit gegen Jugoslawien, den Irak und Afghanistan. Zu meinem Entsetzen bomben wir nun auch in Syrien und Libyen mit. Das alles hat mentale und praktische Konsequenzen bis heute. Das Vergangene ist bekanntlich nicht vergangen. Der Schnee von gestern ist die Flut von heute.

        Sie sehen den Grund für die Fluchtbewegung in einer Art Neokolonialismus?

        Wer vom Kapitalismus nicht reden will, soll auch von der Beseitigung von Fluchtursachen schweigen. Die größten Flüchtlingslager sind heute in Afrika, von wo künftig die meisten Fliehenden zu erwarten sind. Die reichen G8-Staaten nutzen den Kontinent als Produktionsbasis für die Bedürfnisse des westlichen Marktes. Einheimischer Bedarf ist für sie ohne Belang. Sie haben von korrupten afrikanischen Führern hunderte Millionen Hektar erworben oder langfristig gepachtet, damit multinationale Konzerne Getreide und Mais nicht etwa für die Hungernden verarbeiten, sondern daraus „Biosprit“ für ihre westliche Kundschaft produzieren können. Deutschland ist in Äthiopien dabei.

        Der Neokolonialismus funktioniert über gekaufte Gesetze, die ausländische Investoren begünstigen, etwa beim Land Grabbing. Oder durch Handelsschranken, die Afrikaner vom globalen Wettbewerb ausschließen. Sie verlieren allein durch den Agrarprotektionismus der US-Amerikaner, Europäer und Japaner jährlich rund 20 Milliarden Dollar – das Doppelte der Entwicklungshilfe, die nach Afrika fließt. Millionen bäuerliche Existenzen werden zerstört. Und dann fallen die sogenannten Geierfonds über die Staaten her, die Kreditschulden billig aufkaufen, um die Länder über private Schiedsgerichte zur Rückzahlung mit Zins, Zinseszins und Verzugszinsen zu verklagen. Sambia, eines der allerärmsten Länder, ist so vom US-Fonds Donegal geschädigt worden, der dabei eine Rendite von 700 Prozent verbuchen konnte.

        Solche Praktiken hinterlassen ja auch erhebliche immaterielle Schäden …

        Ja, und zwar nachhaltige. Der alte und neue Kolonialismus hat über vier Jahrhunderte in seinem rücksichtslosen Missionierungs- und Ausplünderungswahn die heimischen Traditionen und Werte der Unterworfenen ausgemerzt. So ist unter den Betroffenen ein kollektives Trauma zurück geblieben, das die behauptete Minderwertigkeit verinnerlicht hat. Fatalismus und mangelndes Selbstvertrauen sind weit verbreitet. Die eigene Kultur wird meist nicht geschätzt. Was Würde ist, hat man kaum erlebt.

        Drei Viertel der Afrikaner leben in Armut, obwohl der Kontinent reich an Rohstoffen, Energiequellen und Arbeitskräften ist. In vielen Regionen liegt die Arbeitslosigkeit bei über 70 Prozent. Studien haben nachgewiesen, dass die meisten Länder, gerade Schwarzafrikas, in den nächsten 50 Jahren keine Chance haben werden, ihren Lebensstandard zu verbessern. Jeder, wirklich jeder von uns würde unter solchen Bedingungen fliehen.

        Aber die Menschen fliehen, wie wir aus den Medien täglich erfahren, doch vor allem vor ihren Diktatoren vor Ort …

        Sicher, man kann die Erklärung für das ganze Elend in Afrika und anderswo nicht nur in den Kolonialschoß legen. Überall in Afrika und dem Nahen Osten trifft man Menschen, die die eigene Elite äußerst kritisch beurteilen. Es geht mir nicht um monokausale Geschichtsschreibung, sondern um die Aspekte, die in der Debatte gern verdrängt werden und deshalb im öffentlichen Bewusstsein unterrepräsentiert sind. Dazu gehört auch, genauer zwischen Aktion und Reaktion zu unterscheiden, also was folgt woraus?

        Afrikanische Intellektuelle werfen ihren Diktatoren zurecht vor, sie seien brainwashed vom Kolonialgebaren, wirtschafteten alles in die eigene Tasche und kümmerten sich nicht um die Nöte ihrer Völker. Da könnte man sich ja getrost zurück lehnen: überall dasselbe. Man kann aber auch nach der Kränkung fragen, die die Demütigung jahrelangen Beherrschtwerdens nur noch durch Selberherrschen kompensierbar macht. Ganz nach Camus: „Wer lange verfolgt wird, wird schuldig.“ Für mich ein Schlüsselsatz.

        Danach hätten die Neokolonisatoren selbst für die Machtversessenheit und Korruptheit vieler afrikanischer Politiker eine Mitverantwortung. Zumal sie deutliche Zeichen gesetzt haben, dass sie gegenüber westlichen Interessen willfährige Diktatoren wünschen, keine Demokraten.

        Mit dem Sturz des iranischen Premiersministers Mohammed Mossadegh, der bestialischen Ermordung des kongolesischen Premierministers Patrice Lumumba nach einem Plan der CIA und der einstigen Kolonialmacht Belgien, mit der Bombardierung des chilenischen Präsidentenpalastes beim Putsch gegen Salvadore Allende, bei der Unterjochung der Befreiungsbewegung in Nicaragua und vielem mehr, hat der Westen und haben, allen voran die USA, in den Entwicklungsländern schwere historische Schuld auf sich geladen. In den 27 Jahren, in denen Nelson Mandela im Kerker saß, war Südafrika ein enger Verbündeter der Bundesrepublik.

        Nun ist aber eine neue Dimension hinzugekommen, der Kampf gegen Terrorismus und Islamismus. Mit dem Rückständigen an sich, wie behauptet wird.

        Wer definiert, was rückständig ist? Natürlich ist jede Art von Gewalt und Fanatismus mit Fortschritt unvereinbar. Aber war es nicht auch überaus rückständig, auf die schrecklichen Anschläge vom 11. September nur mit der alttestamentarischen, archaischen Blutrache zu antworten? Rückständig, die Anschläge nicht rechtsstaatlich als das zu behandeln, was sie waren, nämlich Schwerstkriminalität, sondern von der „Koalition der Willigen“ einen „Krieg gegen den Terror“ auszurufen? Wenn überhaupt, sieht das Völkerrecht militärische Verteidigung gegen Staaten vor, nicht gegen irgendwelche Banden, von denen man nicht mal weiß, in welcher Wüste genau sie sich eigentlich aufhalten.

        So ist das verarmte Afghanistan, das sich kaum von der sowjetischen Invasion erholt und als Staat nichts mit den Anschlägen zu tun hatte, erneut ins Elend gestürzt worden. Und nach ihm sind unter heftiger Desinformation von Geheimdiensten der Irak, Libyen und nun Syrien ins Chaos gebombt worden. Der Krieg gegen den Terror gebiert nur eins: Terror. Er destabilisiert eigene Entwicklungswege und wird in vielen arabischen Ländern als Instrument des Westens angesehen, anderen Kulturen eigene, gesellschaftspolitische Normen überzustülpen und sich die Welt untertan zu machen. Aber nun wird immer deutlicher: Wer Kriege säht, wird Flüchtlinge ernten.

        Kann und sollte Deutschland eine Millionen Menschen überhaupt aufnehmen?

        Niemand kann eine Zahl aus dem Ärmel schütteln, sehr viel kleinere und ärmere Länder wie der Libanon oder Jordanien sollten uns beschämen, mit den vielen Millionen, die sie aufgenommen haben. Das ist eine Frage des politischen Willens. Hierzulande werden zwei Begrenzungsgründe diskutiert – die kulturellen und die ökonomischen.

        Auch nach Köln sind für mich die Pegida-Ängste vor Überfremdung und Islamisierung irrational und fremdenfeindlich. Dass wir jetzt massiv über den zivilisierten Umgang mit Frauen reden, sollen nicht nur die betreffenden einreisenden Männer zur Kenntnis nehmen und sich danach benehmen, wir sollten diese Diskussion auch als Chance und Notwendigkeit für die Defizite in unserer Kultur anerkennen. Es werden oft die falschen Geschichten erzählt.

        Eine Freundin von mir hat als junges Mädchen im katholischen Spanien unter der Franco-Diktatur gelebt. Das war auch eine Zeit bigotter Prüderie, es durfte kein Aktbild gezeigt werden, wer sich öffentlich umarmte oder küsste konnte verhaftet werden. Eine neurotisierte Gesellschaft, die sich im Verborgenen austobte. Wenn meine Freundin ins Kino ging, so erzählt sie, wusste ihre sie begleitende Mutter gar nicht, auf welche Seite sie sich setzen sollte, um ihre hübsche Tochter vor Grapschereien zu bewahren. Wenn sie nach der Schule in den Bus steigen musste, hatte sie sich mit ihrer Freundin eine Strategie ausgedacht: Sie stellten sich Rücken an Rücken und hielten die Bücher vor die Brust. Nach Francos Tod normalisierte sich die Lage. Eine Erfahrung, die noch nicht so lange her ist, als dass man nicht wissen könnte, dass unwürdiges Verhalten gegenüber Frauen weder an Regionen, noch an Religionen gebunden ist. Stattdessen immer an Politik.

        Die sexuelle Befreiung und Emanzipation werden Sie den 68ern aber nicht absprechen?

        Flächendeckend funktioniert sie dennoch nicht. Nehmen sie doch nur die Meldungen der letzten vier Wochen: Sexueller Missbrauch und hunderte Misshandlungen an den katholischen Regensburger Domspatzen aufgedeckt. In Berlin werden jährlich 76.000 Menschen auf der Straße Opfer von Raub, Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch. Wobei sich sexuelle Übergriffe noch häufiger zu Hause abspielen. Im Jahr 2014 waren in der Hauptstadt fast 10.000 Frauen von häuslicher Gewalt betroffen. Die Berliner Frauenhäuser sind wie in allen Großstädten und Ballungsgebieten hoffnungslos überfüllt, betroffene Frauen werden abgewiesen und müssen zu ihren Peinigern zurück. Die Politik kümmert sich ungenügend darum.

        Nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes sind in Deutschland jährlich mehrere Zehntausend Frauen von Menschenhandel zum Zwecke sexuellen Missbrauchs betroffen. Die Dunkelziffer ist so hoch, weil die Frauen sich schämen oder sich nicht wagen Anzeige zu erstatten. Im Jahr 2014 konnten 557 Opfer ermittelt werden, die meisten aus Rumänien und Bulgarien, fast ein Viertel aber auch aus Deutschland, einige aus Ungarn, Polen, der Slowakei und der Türkei. Fast die Hälfte der Opfer war unter 21 Jahren, 57 minderjährig, 5 sogar unter 14 Jahren. Einen öffentlichen Aufschrei ist all das nicht wert. Aber über die Übergriffe auf deutsche Frauen in Köln soll die Welt erschüttert sein. Das ist doch bigotte Heuchelei.

        Wir sollten also das Thema Sexualität auch selbstkritisch aufgreifen?

        Durchaus. Vielleicht sollten wir auch mal über das Gegenteil reden, nämlich welche Missverständnisse unsere enthemmte öffentliche Feierkultur bei Fremden auslösen kann. Zwar höre ich jetzt schon den Vorwurf des Relativierens und damit angeblich Verharmlosens. Aber diesem dümmlichen Denkverbot habe ich mich nie gebeugt. Ich relativiere, so oft ich nur kann, weil man überhaupt nur durch Denken in Zusammenhängen, durch Setzen von Geschehnissen in Relation zu Vergleichbarem, der Gefahr des Verharmlosens oder Dämonisierens entgeht. Nur so kommt die Wissenschaft, die Justiz, die Essayistik und jeder denkende Mensch zu belastbaren Schlüssen.

        Also: Nach lustigen Knutschereien und Besäufnissen beim Münchner Oktoberfest gibt es jedes Wochenende etwa 150 sexuelle Nötigungen. Allein der kurze Weg zur Toilette sei der reinste Spießrutenlauf, schrieb die SZ am 29.9.2011. Umarmungen von besoffenen Männern, Klappse auf den Hintern, hochgehobener Dirndlrock und absichtlich ins Dekolleté geschütteter Bierschwall sei die normale Bilanz dieser 30 Meter. Am Security Point wird den Frauen geraten, das Fest keinesfalls allein oder mit Unbekannten zu verlassen. Die Täter seien nie konsequent zur Rechenschaft gezogen worden, hat Bundesrichter Thomas Fischer in seiner einzigartigen Kolumne betont. Und er hat auch die Statistik vom Kölner Karneval 2014: Allein im Zülpicher Viertel gab es 55 Strafverfahren wegen Körperverletzung, die auch bei sexueller Nötigung passiert, wegen Taschendiebstählen und Raub. Hat man vom Karneval je am laufenden Meter Interviews mit Kölner Opfern gesehen? Mit dieser Diskrepanz in der Berichterstattung bedienen unsere Medien rassistische Vorurteile.

        Sie sehen also in Verhalten, das sich auf den Islam beruft, gar keine spezifische Herausforderung?

        Doch, in manchen Punkten bin ich auch unversöhnlich. Ich bin für ein Verbot von Burka und Nikab, weil es eine spezifische Form der Gewalt gegen Frauen ist. Für mich erfüllt diese Sitte den Straftatbestand der Körperverletzung, wenn nicht der Folter. Widersprechen sollte mir keine und keiner, die und der nicht selbst unter glühender Sonne einen Vollschleier aus dem üblichen Kunststoff getragen hat. Ich habe das im Jemen versucht. Bei jedem Atemzug legt sich der luftundurchlässige Stoff vor Mund und Nase und löst Atemnot aus. Unter den Schweißausbrüchen glaubte ich zusammen zu brechen.

        Viele Trägerinnen leiden unter Ekzemen, wie mir Ärztinnen sagten. Es ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, mit schweren gesundheitlichen Folgen. 90 Prozent unseres lebensnotwenigen Vitamin D wird über die UV-Strahlung in der Haut gebildet. Das verhindert der Stoff ähnlich wie Fensterglas. Ohne direktes Sonnenlicht auf der Haut wird das Immunsystem geschwächt, die betroffenen Frauen werden anfälliger für Grippe, Osteoporose, Krebs, Herzinfarkt, selbst für Depressionen und Demenz. Insofern ist diese Kleiderordnung keine Privatsache, mit ihrem frauen- und männerfeindlichen Menschenbild hat sie eine gesellschaftliche Dimension, die mit Religionsfreiheit nichts zu tun hat.

        Und es gibt noch etwas, was mich nervt. Die Mehrheit der Deutschen sind Atheisten oder Agnostiker. Uns wird die Beschäftigung mit Religion im öffentlichen Diskurs zunehmend aufgedrängt. Ich wünschte mir, wie etwa auch Salman Rushdie, dass Religionen nach den Maßgaben der Aufklärung wieder stärker zur Privatsache werden. An Universitäten soll nun Islam-Wissenschaft gefördert werden. Na bitte schön. Die gleichen Finanzmittel sollte dann aber auch eine zu gründende Fakultät für Atheismus bekommen.

        Die Religionen haben keinen Alleinvertretungsanspruch in Sachen Humanismus und Moralität. Natur- und geisteswissenschaftlich orientierte Freidenker müssen hörbar mitreden. Eine solche Fakultät sollte sich auch wissenschaftlich mit Religionskritik befassen. Dort könnten erstmalig repräsentative Studien über die Motive von Terroristen und Selbstmordattentätern gemacht und so andere Strategien der Überwindung als Bomben angeboten werden.

        Womit wir abschließend zu den wirtschaftlichen Vorbehalten gegen Flüchtlinge kommen. In Ihrem jüngsten Buch „Wir sind der Staat. Warum Volk sein nicht genügt“, beschreiben Sie nicht nur die inhumane Funktionslogik des Kapitalismus, sondern auch die Gebrechen des Rechtsstaates und der parlamentarischen Demokratie. Verteidigen Sie trotz dieser Gebrechen Merkels „Wir schaffen das“?

        Ich hatte bisher wenig Grund, die Harte-Harke-Politik der Kanzlerin zu loben. Jetzt aber zeigt sie zu meiner Überraschung protestantische Nächstenliebe, gepaart mit mutigem Beharrungsvermögen und pragmatischer Klugheit. Sie hat verstanden, dass wir gar keine andere Wahl haben, als das zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, bei der Vorstellung von Grenzkontrollen, die das kapitalistische Herzstück, den Warenverkehr, erheblich behindern würden. Sie wissen, dass junge, dynamische Zuwanderer den Mangel an Fachkräften und die Probleme einer altersdominanten Gesellschaft mildern können, dass sie Nachfrage und Wachstum schaffen. Noch sind längst nicht alle leerstehenden Kasernen, Plattenbauten und Fabrikgebäude erfasst. Sicher, sie wohnlich zu machen, kostet Geld, genauso wie die Ausbildung und Versorgung der Geflüchteten. Die Frage, woher wir dieses Geld nehmen, wird entscheiden, ob wir das schaffen.

        Der Vorschlag des Finanzministers, europaweit die Benzinsteuer zu erhöhen, gießt Öl ins Feuer. Das trifft nicht nur die Autofahrer, sondern wieder mal alle kleinen Leute, die den unvermeidlich steigenden Preisen für Waren und Dienstleistungen nicht ausweichen können.

        In einem sind die Pegida-Ängste ja berechtigt: Kapitalismus kann nichts anderes, als Umverteilung von unten nach oben. Privatleute besitzen in Deutschland ein Gesamtvermögen von mehr als 11 Billionen Euro. Das ist etwa so viel wie die jährliche Wirtschaftsleistung der gesamten EU. Da wäre doch eine gesetzliche Solidaritätsabgabe von Milliardären für ausländische Neubürger recht und billig. Das gebieten die westlichen Bereicherungsmechanismen. Aber das einzugestehen, widerspricht kapitalistischer Funktionslogik.

        Unser Recht ist die Scharia der Konzerne. Im Grunde haben wir keine Flüchtlingskrise, sondern eine Besitzstandswahrungskrise. Wir haben noch nicht begriffen, dass nicht nur die Ausländer sich bei uns integrieren müssen, sondern auf verträgliche Weise auch die Reichen in eine Welt der Armut und des Elends.

        Bischoff Tutu hat schon vor Jahren eine neue Weltordnung verlangt. Der Papst ist auch so zu verstehen. Es gibt keine systemimmanente Lösung mehr. Die Krise wäre zu schaffen, aber nicht mit dieser CDU/CSU und Europas Konservativen. Die Alternative liegt links von der Mitte, das ist Chance und Herausforderung. Aber ich befürchte, die Linken, die sozialen Bewegungen und die Aktivbürger werden die Chance sorgenvoll verschlafen.

        Entweder gibt es jetzt sehr rasch linke Antworten auf die Krise – oder der Weg in den totalitären Staat wird kaum mehr aufzuhalten sein. Stimmen Sie dem zu, mit Rosa Luxemburg: Sozialismus oder Barbarei?

        Ich zitiere Ihnen den Schluss meines Essays, das Anlass dieses Gespräches war: „Weltweit sollen die Superreichen über 100 Billionen Euro verfügen. Wenn sie für die Stabilität des Weltgefüges 10 Prozent abgeben, können sie 90 Prozent behalten. Sonst vielleicht nichts. Eben weil das Vergangene nicht vergangen ist. Das Gegenwärtige nicht haltbar. Und das Künftige nicht gesichert. Solidarisches Gemeinwesen oder Barbarei.“

        Antwort
  2. siegelbruch Autor

    Also Silber, vielleicht kriegen sie ja doch noch die Kurve, indem sie die Weltwährungsumstellung vorher noch packen, dann können die gewissen Kräfte nicht mehr am laufenden Bande das Geld drucken, mit dem sie einen dritten Weltkrieg am laufen halten könnten.

    Antwort
    1. silbermeruvianer

      @ Siegel
      der Witz war echt gut Offenes und Ehrliches Kommunikationsnetzwerk in ihrer Gemeinde .
      Bei den ganzen Linksgründenunzianten und Hirnverdrehten kannst du das aber sowas von vergessen .
      Es gibt einzelne welche man so Stückchen für Stückchen rauspicken kann derzeit – das ist aber auch alles .
      Wie sagte mein Onkel ( Lebte in der DDR und wir in der BRD ) die Denunzianten und Verräter waren in der eigenen Familie und Nachbarschaft – er wusste wovon er sprach , die welche “ DRÜBEN “ in der Stasi waren , ausgerechnet auch im Familienkreis wollten nach der Wende KONTAKT zu uns hier in der BRD aufnehmen – wir lehnten DANKEND ab .
      Auf Hinterfotzigste Art und Weise andere Bespitzelt und Verraten nur zur erlangung eigener Vorteile – noch Abstossender kann doch ein Charakter nicht mehr sein .
      Hat sich nichts geändert seit soooooo langer Zeit , damals war es die Inquisition mit Grausamster Folter und Verbrennen bei lebendigem Leibe , Viel anders ist es Heutzutage leider auch nicht – nur halt ein bischen Perfider und Hintenrum , aber ähnlich läufts auch ab .
      Soviel also zu deinem wahrlich geglücktem WITZ .
      Das wird auch ein Neues Finanzsystem nicht ändern .
      Ändern wirds sich nur , wenn zuerst Hammerhart das jetzige System Kollabiert – damit dieser Indoktrinierte Hirnschwachsinn welcher eingehämmert wurde urplötzlich nichts mehr taugt und die Menschen sich wieder auf sich selbst besinnen müssen .
      Die Soziale Hängematte muss erst runterfallen und der Schlafende Mensch daherin durchs auf den Boden aufschlagen “ WACH “ werden , denn erst im Wachen Zustand werden Sie nachdenken und Nachfühlen .
      Dann kann man immer noch etwas NEUES ZAUBERN – oder schon in Peto haben .
      Ist wie mit einem alten in sich vermoderndem Walde , die Alten Wurmstichigen Faulenden Bäume werden solange stehen bleiben bis das ein kräftiger Wind durch den Wald geht – dann werden SIE fallen und Platz machen für NEUES .
      So ist es nunmal auch in der 88 – 3 enthalten .

      Antwort
  3. Fluß

    http://www.maras-welt.de/2016/09/27/doppelmoral-in-ihrer-reinsten-form-vom-lehrer-zum-kriminellen-in-nur-20-minuten/
    mit vielen Erklärungen, Gerichtsreporterin!

    https://bewusstscout.wordpress.com/2016/09/12/die-zwoelf-vermutungen-des-gerichts/

    WENN DU DIE RICHTERLICHE JURISDIKTION EINES GERICHTSSAALS BETRITTST, DANN SIND WENIGSTENS ZWÖLF VERMUTUNGEN IN KRAFT – OHNE DEIN WISSEN UND OHNE DEINE ZUSTIMMUNG!

    by AL Whitney (C) copyround 2014

    Zustimmung der Weiterverbreitung unter Hinweis auf das Original und bei Anerkenntnis der AntiCorruption Society

    Frank O´Collins (one-haven.org), Forscher auf dem Gebiet des Kanonischen Rechts, hat diese Vermutungen des Rechts aufgespürt und dabei geholfen, diese der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Wir dürfen nicht vergessen, dass unsere sogenannten ‚Gerichte‘ von einer Privaten Gilde namens British Accreditation Registry gelaufen werden. Siehe: The BAR Card.

    Aus dem Buch Fruit from a Poisonous Tree (page 58) [Frucht von einem vergifteten Baum Seite 58], geschrieben von Anwalt Melvin Stamper, JD:

    Der raffinierte Plan sorgte ebenso für die Kontrolle der Gerichte via der Erschaffung der American Bar Association, deren Mutterorganisation die Europäische Internationale Bar Assoziation, eine Kreation von Rothschild, war. Dies erlaubte den Internationalen Bänkern die Kontrolle über die Ausübung des Rechts dergestalt, dass sie die einzigen waren, denen die Rechtsausübung vor Gericht erlaubt war, weil sie diejenigen waren, die unter dem Logo dieses Rechts ausgebildet wurden, das einzig und allein See- [Admiralty] und Vertragsrecht [Contract Law] war. Das Gewohnheitsrecht [Common Law] der Menschen musste ersetzt werden, weil es dem natürlichen Menschen viele verfahrensrechtliche Schutzmechanismen vor der Gesetzgebung der Bänker gewährt hätte.

    Ein Römisches Gericht arbeitet nicht unter irgendwelchen tatsächlichen Rechtsgrundsätzen, sondern mit Vermutungen des Rechts. Wenn also Rechtsvermutungen der Privaten BAR-Gilde präsentiert und nicht zurückgewiesen werden, werden diese zu Tatsachen und gelten damit als Wahrheit. (Oder als „Wahrheit im Kommerz“). Es gibt zwölf (12) Schlüsselvermutungen, die von den privaten BAR-Gilden beteuert werden und die durch Nichtwiderlegung wahr werden, diese sind: Öffentliche Aufzeichnung [Public Record], Öffentliche Dienstleistung [Public Service], Öffentlicher Eid [Public Oath], Immunität [Immunity], gerichtliche Vorladung [Summons], Bewachung [Custody], Gericht der Aufseher [Court of Guardians], Gericht der Treuhänder [Court of Trustees], Regierung als Exekutor/Begünstigte [Govern-ment as Executor/ Beneficiary], Executor De Son Tort, Unfähigkeit [Incompetence] und Schuld [Guilt]:

    Die Vermutung der Öffentlichen Aufzeichnung bedeutet, dass jegliche Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes Römisches Gericht gebracht wird, eine Sache der Öffentlichen Aufzeichnung ist, wohingegen von den Mitgliedern der Privaten BAR-Gilde in Wirklichkeit vermutet wird, dass die Sache eine geschäftliche Angelegenheit der Privaten BAR-Gilde ist. Wenn man mittels Anfechtung und Zurückweisung nicht glasklar darauf besteht, dass die Sache öffentlich aufzuzeichnen ist, verbleibt die Angelegenheit eine Privatsache der Privaten BAR-Gilde innerhalb deren Privatregeln; und

    Die Vermutung der Öffentlichen Dienstleistung bedeutet, dass alle Mitglieder der Privaten BAR-Gilde, die allesamt einen feierlichen, geheimen und absoluten Eid auf ihre Gilde geschworen haben, als öffentliche Agenten der Regierung oder als „public officials“ handeln, indem sie zusätzliche Eide auf das Öffentliche Office schwören, was ganz ungeniert und vorsätzlich ihren privaten „höherrangigen“ Eiden ihrer eigenen Gilde gegenüber widerspricht. Bevor man nicht mittels Anfechtung und Zurückweisung offen widerspricht, besteht der Anspruch, dass diese Mitglieder der Privaten Bar-Gilde legitimierte öffentliche Bedienstete sind und deshalb als Treuhänder unter öffentlichem Eid stehen; und

    Die Vermutung des Öffentlichen Eids bedeutet, dass alle Mitglieder der Privaten BAR-Gilde in der Hoheitsbefugnis „öffentlicher Bediensteter“ [public officials] agieren, die an diesen feierlichen öffentlichen Eid gebunden bleiben und deshalb ehrenvoll, unvoreingenommen und fair, wie durch ihren Eid diktiert, zu dienen haben. Ohne dies offen anzufechten und ihren Eid einzufordern, verbleibt die Vermutung, dass die Mitglieder der Privaten BAR-Gilde unter ihrem öffentlichen Eid und im Widerspruch zu ihrem Gilde-Eid fungieren. Bei Anfechtung müssen sich solche Individuen aufgrund eines Interessenkonflikts als befangen erklären, da sie naheliegenderweise nicht unter einem Öffentlichen Eid stehen; und

    Die Vermutung der Immunität bedeutet, dass Schlüsselmitglieder der Privaten BAR-Gilde mit der Handlungsbefugnis von „public officials“ als Richter, Staatsanwälte und Friedensrichter, die einen feierlichen öffentlichen Eid nach Treu und Glauben geschworen haben, immun sind gegenüber persönlicher Beanspruchung oder Haftbarkeit. Ohne offene Anfechtung und ohne Einforderung ihres Eides verbleibt die Rechtsvermutung, dass die Mitglieder der Privaten BAR-Gilde als öffentliche Treuhänder in ihrem Amt als Richter, Staatsanwälte und Friedensrichter immun gegenüber jeglicher persönlicher Rechenschaftspflicht für ihre Handlungen sind; und

    Die Vermutung der gerichtlichen Vorladung bedeutet, dass eine Vorladung gewohnheitsmäßig unwiderlegt bleibt und dass von demjenigen, der vor Gericht erscheint, vermutet wird, dass er seiner Eigenschaft [position] als Beklagter, Schöffe oder Zeuge sowie der Jurisdiktion des Gerichts zugestimmt hat. Das Erscheinen vor Gericht erfolgt gewöhnlich auf eine gerichtliche Vorladung hin. Ohne Zurückweisung und Rückgabe der gerichtlichen Vorladung mittels einer Kopie der Zurückweisung, die im vorhinein und vor dem Erscheinen protokolliert wurde, gilt die Jurisdiktion und die Position als Angeklagter und die Existenz der „Schuld“ steht fest; und

    Die Vermutung der Bewachung bedeutet, dass gewöhnlich eine Vorladung oder ein Haftbefehl zur Arrestierung unwiderlegt bleibt und deshalb fest steht, dass derjenige, der vor Gericht erscheint, vermutlich ein Gegenstand und aus diesem Grunde haftbar und deshalb durch „Aufseher“ in Gewahrsam zu nehmen ist. [Dies schließt die tote, legale Fiktion der nicht-Mensch-“Person“ ein, für welche die Bestimmungen und Regeln der Regierungskonzerne geschrieben wurden*]. Aufseher können lediglich Besitztümer und „Gegenstände“ rechtmäßig in Gewahrsam nehmen, jedoch keine [menschlichen] Wesen, die Seelen aus Fleisch und Blut sind. Bevor man diese Rechtsvermutung nicht offen und unter Zurückweisung der Vorladung und/oder des Gerichts anficht, steht die Vermutung, dass Du ein Besitzgegenstand bist und deshalb rechtmäßig in der Lage, durch Aufseher in Gewahrsam genommen zu werden; und

    Die Vermutung des Gerichts der Aufseher bedeutet, dass Du als ein „Ansässiger“ [resident] eines Bezirks einer Kommunalregierung registriert bist und in Deinem „Reisepass“ der Buchstabe „P“ steht, mit dem Du ein Armer [Pauper] und deshalb unter der Aufsicht der Regierungskräfte als einem „Gericht der Aufseher“ [Court of Guardians] und ihrer Agenten stehst. Wenn diese Vermutung nicht offen zurückgewiesen wird, indem man zeigt, dass man generell ein Aufseher und Exekutor der Angelegenheit (Trust) vor dem Gericht ist, verbleibt die Vermutung und Du bist ein Pauper aufgrund Verzichts [by default]; ebenso bist du schwachsinnig und musst deshalb den Vorschriften des Amtsvorstehers der Aufseher [clerk of guardians] (Justiziar des Amtsgerichts) gehorchen;

    Die Vermutung des Treuhandgerichts bedeutet, dass Mitglieder der Privaten BAR-Gilde annehmen, dass Du das treuhänderische Office als ein „öffentlicher Diener“ und „Regierungsbeschäftigter“ akzeptierst, einfach deshalb, weil Du ein Römisches Gericht besuchst, da diese Gerichte nur da sind für Öffentliche Treuhänder nach den Regeln der Gilde und des Römischen Systems. Bevor diese Vermutung nicht offen bestritten wird, dass Du lediglich auf Besuch bist aufgrund einer „Einladung“, der Angelegenheit auf den Grund zu gehen und Du kein Regierungsbeschäftiger oder Öffentlicher Treuhänder in diesem Vorgang bist, dann gilt diese Vermutung als eine der maßgeblichsten Gründe, wie sie Jurisdiktion beanspruchen – einfach weil man vor ihnen „erschienen“ ist; und

    Die Vermutung, dass die Regierung in zweierlei Rollen, – als Exekutor und als Begünstigte – handelt, bedeutet, dass die Private BAR-Gilde den Richter/ Friedensrichter für die bevorstehende Angelegenheit zum Exekutor ernennt, während der Staatsanwalt als Begünstigter des Trusts in diesem laufenden Verfahren fungiert. Bevor diese Vermutung nicht offen durch eine Demonstration zurückgewiesen wird, dass Du vor Gericht generell der „guardian“ und Exekutor in der Sache (Trust) bist, gilt, dass Du Treuhänder bist aufgrund Verzichts und deshalb den Regeln des Exekutors (Richter/ Friedensrichter) gehorchen musst; und

    Die Vermutung des Exekutor de Son Tort bedeutet die Vermutung, dass die Beklagten als ein Exekutor de Son Tort, also als ein „falscher Exekutor“ handeln, wenn sie ihre Rechte als Exekutoren und Begünstigte auf ihre Körper, ihren Verstand und auf ihre Seele sicherstellen wollen, indem sie damit den „rechtmäßigen“ Richter als Exekutor herausfordern. Deshalb gaukelt der Richter/ Friedensrichter die Rolle eines „wahren“ Exekutors vor und hat das Recht, Dich festzusetzen, zu inhaftieren, Dich mit einem Bußgeld zu belegen oder Dich in eine psychiatrische Untersuchung zu zwingen. Bevor die Vermutung nicht offen bestritten wird, nicht nur, indem man sein Standing als Exekutor zusichert, sondern auch die Frage stellt, ob der Richter oder Friedensrichter versucht, als Exekutor de Son Tort zu handeln, gilt die Vermutung und der Richter oder Friedensrichter der Privaten BAR-Gilde wird versuchen, Unterstützung von Gerichtsvollziehern oder Sheriffs zu erhalten, um ihre falschen Ansprüche durchzusetzen; und

    Die Vermutung der Inkompetenz ist die Vermutung, dass Du zumindest unkundig in Rechtsdingen bis und deshalb inkompetent, Dich zu präsentieren und sachgemäß zu argumentieren. Deshalb hat der Richter/ Friedensrichter das Recht, Dich festzusetzen, zu inhaftieren, Dich mit einem Bußgeld zu belegen oder Dich in eine psychiatrische Untersuchung zu zwingen. Bevor diese Vermutung nicht offen bestritten wird mit der Tatsache, dass Du Dein Standing als Exekutor und Begünstigter kennst und aktiv jegliche gegenteilige Vermutung bestreitest und zurückweist, dann steht hinsichtlich des Plädoyers fest, dass Du inkompetent bist und der Richter oder Friedensrichter alles machen dürfen, um Dich gefügig zu halten; und

    Die Vermutung der Schuld bedeutet, dass die Annahme, dass es sich hier um eine private Geschäftsaktivität der BAR-Gilde handelt, dazu führt, dass Du schuldig bist, egal, ob Du auf „schuldig“ plädierst, gar nicht plädierst oder auf „nicht schuldig“. Bevor Du nicht entweder im vorhinein einen Affidavit der Wahrheit oder einen Beweissicherungsantrag mit eindringlicher Präjudiz in die Öffentliche Aufzeichnung eingebracht oder einen Einwand der mangelnden Schlüssigkeit [call a demurrer] vorgebracht hast, dann steht die Vermutung, dass Du schuldig bist und die private BAR-Gilde Dich festhalten kann, bis eine Bürgschaft hinterlegt ist, die den Betrag abdeckt, mit dem die Gilde von Dir profitieren will.

    Kommentar:

    Senatssekretär Freistaat Danzig schreibt:

    Hat dies auf behindertvertriebentessarzblog rebloggt und kommentierte:

    Die Frage die sich stellt, was geht uns das an, wenn wir doch so oder so Besetzte sind? Es gilt der Kriegszustand, Paris 1990, Mai und ratifiziert, und das Deutsche Recht im besetztem Land ist die Reichsverfassung und dann das Öffentliche Recht und das wird von der EU mit derem Recht gebrochen, weil Grenzen los und Hoheit USA, das EU-Recht das BGB gebrochen hat und die Grenzen in allen Teilen nur von den Kommunen verwaltet dem Sklaven auzeigen was er machen darf! Identität ist geklaut in Personallien der Meldeämter und die Nachweise sind illegal ausgefertigte Urkunden-damit Rechtbeugung zum Menschen und der Entität! Siehe nur Sozialrecht und die Scheingerichte, in meinem Fall will das Gericht eine Einzelrichterentscheidung erziehlen und ich soll mich dazu äußern! Aber Beweisführung und auch Nachweise, die ich forderte, die hatte auch die Kommune nicht vorgelegt, machte aber mit Steuer – Id und im Briefbogen sichtbar, da meine Klage abzuweisen! Gericht und Stadtverwaltung beide eine Firma, beide der BRD GmbH unterworfen, was haben die Gemeinsam: Befangenheit! Und wer kann auf der Welt gegen diese Befangenen klagen unter einer gerichtsbarkeit, die als Besatzung selber nicht definiert wurde, aber als Betriebsrecht derer Verwalter gesehen wird? Wenn wir Menschen hier nicht aufwachen, so nagt uns der Haß auf das System auf und oder es werden Strippen gezogen, die das System lahm legen! Glück, Auf, meine Heimat!

    Antwort
    1. silbermeruvianer

      @ Fluß
      du stellst etwas vom Senatssekretär Danzig rein – inwieweit hat selbiger betreffs BRD Gerichtsbarkeit vorgefühlt – ist es ihm bekannt das er die Treuhand liquidieren kann , welche vom BRD Richter mittels des Aktenzeichens und des ungefragten Missbrauchs des Namens vom Angeklagten erst aufgebaut wird .
      Der Richter baut eine extra Treuhand auf und nimmt dafür den Namen des Beklagten , sobald der Angeklagte nicht sofort sich eindeutig dazu äussert das er KEIN AKTENZEICHEN sondern der “ MENSCH “ soundso ist , wird ansonsten die Treuhand als gegeben angesehen vom Richter .
      Das ist ja auch das Problem bei der ganzen Sache – deswegen mag ich keine Verpauschalierungen – auch “ DEUTSCHE “ machen bei diesem ganzen Hinterfotzigem Spiele mit – auch sogenannte Christen – Moslems – Hindus – Juden usw. – ist zuviel um alles aufzuzählen – teils aus Nichtwissen – teils aus Vorsatz .
      Man kann nicht einzelne Ethiken oder Volksgruppen herauspicken und Pauschalierend über selbige hinwegziehen – dann ist man wieder DRIN im SPIELE – TRENNE und HERRSCHE .
      Da muss man raus und die FAKTEN nunmal als FAKTEN sprechen lassen .
      Sonst hört dieses Matrixspiel nämlich niemals auf .

      Antwort
    1. silbermeruvianer

      Da gibt es aber etwas – in welchem dargelegt wird wie man sich dort vor Gericht durchsetzt und zwar in dem man die CQV Treuhand Kollabieren lässt in dem man Anspruch auf den eigenen Körper erhebt .
      Das ist unabhängig vom Reisepass oder anderen Scheinausweisen .
      Als erstes sollte man jedoch die vom Richter eingesetzte Treuhand Liquidieren welche mittels Aktenzeichen – Totes Ding-Nr. – von genau selbigem eingesetzt wurde – man muss sich als Lebendiger Mensch deklarieren – denn Prozesse vor Gericht werden ausschliesslich nur mit TOTEN DINGEN darum Nr. oder Aktenzeichen , ausgeführt .
      Mit einem Lebendigem Menschen können Sie nichts anfangen .
      Es bleibt ihnen dann nur EINE Möglichkeit – entgegen allen Menschenrechten sich über die Rechte des jeweiligen Menschen hinwegzusetzen .
      Genau deswegen hat aber das BRD Parlament niemals die Menschenrechte offiziell für die BRD anerkannt .
      Die BRD POLITIKER haben das bisher verweigert .
      SOOOOO ist die Faktenlage in der jetzigen BRD .

      Antwort
    1. silbermeruvianer

      Die NEUE GIER – so NEU ist das nicht .
      Siehe die Anbetung des Götzen Mammon – diese Anbetung bedingt auch das Parasitäre Absaugen von anderer Menschen Lebens – Arbeitskraft und da stecken ALLE POLITKER – das JUSTIZSYSTEM und BÜROKRATTENSYSTEM mit drin .
      Mittlerweile auch die Grosskonzerne – siehe Medikamente – es muss vorher mittels vorsätzlicher Viren und Bakterienverteilung ein Bedarf forciert werden , damit man dann mit den dadurch hervorkommenden Krankheiten GEWINNE ( Anbetung des Götzen Mammon ) abschöpfen kann .
      In ganz KURZER FASSUNG : Schaffe ein Problem wo vorher keines Gewesen und stehe dann als Problemlöser da – damit du dann Parasitär absaugen kannst .
      SO ist die KRANKHAFTE DENKE von IHNEN – so und nicht anders .

      Antwort
      1. silbermeruvianer

        ORK fragt an was geht auf der VRIL Station vor .
        Das wird mal schön innerhalb der VRIL bleiben – alles weitere betreffs Kontraproduktivität betreffs der ALL UM FA SS EN D EN GESAMTSACHE wegen Wildem Cowboyrumgeknalle wurde weitergereicht .
        Wir sind ja schliesslich keine Grossmäuligen Cowboy Möchtegernhelden – sondern ein jede/r sollte sich ohne zu grosses EGO für die Gesamtsache einsetzen .
        GEZIELT sich einsetzen ist das Gebot der Stunde und eben nicht Wildes durch die Gegend geknalle – dann stellt man sich mit den AS´s auf eine und diesselbe Stufe .
        Sich EGOschmeichelnd in den Vordergrund zu drängen ist nunmal NICHT Vorgehensweise der SILBERHAARIGEN .

        Antwort
    1. silbermeruvianer

      😉
      Es bedarf nicht vieler Worte Conny . Ich schrieb schon je weiter Sie es energetisch in die Höhe treiben umso heftiger fällt ihr eigenes Spiegelbild aus .
      Ich weiss das du so vieles eingesetzt hast – es übernehmen nun andere – auch der 3te der 9er in diesem Monat ist vorbei – es gibt noch andere Symbolische Termine 😉 welche nicht mehr allzu Fern sind und nur die allerwenigsten auf dem Radar haben .
      Das wird hier auf diesem Öffentlichen Blog jedoch nicht erörtert .
      AR – TH – UR — 13 – HYBO – 4 — TH – Schwarze Sonne – Galaxieherz – POL AR I S

      Antwort
      1. Conny

        LIEBER.-+++
        GOTT LÄßT MICH GRAD ZUM 3TEN MAL
        EINEN DUFT I N TEN SIV EIN AT MAN„
        ICH LIEB SIE*
        DIE KÖNIGIN DER NACHT*
        ICH WÜNSCH MIR SO SEHR ..ERLÖSUNG++++++++++++++++++++++++++RE AL ST*
        Mein UNT ER LA IB GLEICH EIN EM ZERSCHUNDENEM *GESCHLAGENEN ++++++++++++++++++++++BRAND OP FER++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
        iiiCH BE HAND LE ES WIE EIN ..OHN BERÜHRUNG FAST (CREM EN:NACH VOR SICHT iiiGEN BÄ D ER N ALL AB EN D LICH((((((((((((((((((((((((((((((

        Antwort
      2. Conny

        Von Felizitas Küble

        Die Visionärin Mirjana gehört zur Seherschar von Medjugorje, die aus Frauen und Männern besteht – und seit sage und schreibe mehr als 35 Jahren „Botschaften“ vom mutter-annaHimmel erhält – genauer: von der „Gospa“, wie man die Gottesmutter in jener Gegend bezeichnet.

        Zu den Marienerscheinungen gehören auch die „zehn Geheimnisse“, welche die Madonna Anfang der 80er Jahre den Sehern anvertraut haben soll. Solche verborgenen „Offenbarungen“ wirken auf manche Gläubige, die nicht selten die Grenze zum Aberglauben überschritten haben, besonders spannend und faszinierend.

        Aus Medjugorje – einem kirchlich nicht anerkannten Erscheinungsort in Bosnien Herzegowina – wurde bereits jene „Privatbotschaft“ online veröffentlicht, welche Mirjana Dragicevic-Soldo am heutigen Tage (2. Oktober) von der „Gospa“ erhalten hat: http://89583.eu1.cleverreach.com//m/6647447/596291-6c2efe9256a92e68539331d744d5323b

        Wir zitieren hieraus einige Abschnitte:

        „Liebe Kinder! Der Heilige Geist hat mich gemäß dem himmlischen Vater, zur Mutter gemacht, zur Mutter Jesu, und damit auch zu eurer Mutter.“

        Dieser Satz ist schlicht unsinnig, denn es müßte heißen: „Der Heilige Geist hat mich gemäß dem Willen des himmlischen Vaters….“

        Weiter heißt es:

        „Leider haben viele meiner Kinder die Liebe meines Sohnes nicht kennengelernt, viele wollen Ihn nicht kennenlernen. O, meine Kinder, wie viel Schlechtes tun jene, die sehen oder ausdeuten müssen, um glauben zu können.“Scannen0004

        Wie wahr, Christus sagte: „Selig, die nicht sehen – und doch glauben!“ – Aber gerade in Medjugorje steht doch das „Sehen“ im Vordergrund, das Fixiertsein auf „Erscheinungen“. Dabei hat uns auch Paulus eingeschärft, daß wir auf Erden „im Glauben leben, nicht im Schauen“.

        Sodann erzählt das Erscheinungsphänomen der Seherin Folgendes:

        „Meine Kinder, versucht nicht, alles gleich zu begreifen, weil auch ich nicht alles begriffen habe; aber ich habe geliebt und an die göttlichen Worte geglaubt, die mein Sohn gesprochen hat, Er, der das erste Licht und der Beginn der Erlösung war.“

        Es ist zwar richtig, daß sich auch Maria auf einem Glaubens-Weg befand, daß sie in ihrem Herzen über all das nachdachte, was ihr nicht sogleich im vollen Sinne erklärbar schien. Aber sie glaubte nicht erst an die Worte ihres göttlichen Sohnes, sondern bereits an die Botschaft des Engels Gabriel, als dieser die Menschwerdung Christi ankündigte und Maria ihr „Fiat“ (Ja) sprach.

        Völlig mißverständlich ist dann allerdings die Aussage in der heutigen Medju-Vision, wonach Jesus „das erste Licht und der Beginn der Erlösung“ gewesen sei. Was soll in diesem Zusammenhang der Ausdruck „das erste Licht“ – folgte etwa noch ein zweites Licht, das IHM gleich war? Gewißlich nicht!

        Erst recht kann Christus nicht etwa nur als „Beginn der Erlösung“ bezeichnet werde, ER ist vielmehr die Fülle und die Vollendung der Erlösung und des Heiles!

        Ester
        3. Oktober 2016 um 01:04
        Ich habe mir nun den kompletten Text durchgelesen.
        Interessant finde ich den letzten Satz, wo von denen die Rede ist, deren HÄNDE! der Sohn, also Jesus gesalbt habe.
        Mag sein, dass es auch an der Übersetzung liegt, aber seltsam ist es schon
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        Conny
        3. Oktober 2016 um 00:58
        Ich kann hierzu nur feststellen,nichts ,rein garnichts wurde angenommen,
        von d e m, was ich mitteilte.
        EIN ZWEITES LICHT,JA*
        Wie dies jedoch sein wird….„Meine Kinder, versucht nicht, alles gleich zu begreifen, weil auch ich nicht alles begriffen habe; aber ich habe geliebt und an die göttlichen Worte geglaubt,………………………….wie auch ich+++
        Nur ich h a b e nicht geliebt…ich lebe ja.
        Ebenso gab ich JAHWE mein ´´Ja+++
        Das gestrige Evangelium nach Lucas….Nicht ein einzig SENFKORN sieht ER WELTWEIT
        Weiter….
        ich will keine Stellungnahme !!!
        Meine Aufgabe ist erfüllt.
        Ich schau nur noch zu,bis die Erlösung vollendet wird.
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        Osterglocke
        3. Oktober 2016 um 00:37
        Liebe Frau Küble,
        Sicher haben Sie Recht mit den Dingen, die sie zu Medjugorie sagen.
        Aber wie können Menschen sooo lange lügen?
        Warum fliegt nichts auf?
        Geld hin oder her. Die Seher haben Familien, haben Kinder.
        Die ein oder andere Schwiegermutter hätte sich doch sicher schon verplappert😂
        Frau Küble, können Sie sich vorstellen, seid 1981 zu lügen?
        Ich nicht.
        Frau Küble, wäre es denn im Sinne des Vatikans, wenn einer der Seher in aller Öffentlichkeit zugeben würde „Es tut uns leid, wir haben gelogen“
        Die müssen doch nur beim Papst beichten und aufhören, Botschaften zu verbreiten.
        Da gilt doch sicher auch das Beichtgeheimnis.
        Frau Küble, wenn die Seher wirklich so durchtrieben und verlogen sind, brauftragen die Menschen, die gegen die Botschaften schreiben.
        35 Jahre Lüge, ich glaubs nicht so recht, zumal sicher auch die Familien dem Druck ausgesetzt sind und man ja einfach diese Lügentests an den Kindern durchführen könnte.
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        Felizitas Küble
        3. Oktober 2016 um 08:33
        Guten Tag,
        meines Wissens habe ich Sie bereits früher auf das Problem hingewiesen, wonach die Medjugorje-Seher Anfang der 80er Jahre für das Ende der Erscheinungen ein großes, weltweit sichtbares Wunder angekündigt haben. Es ist doch logisch, daß sich allein schon deshalb die Erscheinungen endlos hinauszögern, weil die Seher hier in einem Dilemma stecken.
        Sodann habe ich nirgendwo behauptet, die Visionäre von Medjugorje würden „lügen“. Ich bestreite lediglich, daß die dortigen „Btoschaften“ himmlischen Ursprungs sind. Es gibt neben dem bewußten Betrug auch noch weitere Möglichkeiten, zB. Selbttäuschung (von innen), Fremdtäuschung (von unten), Suggestion (von außen), manchmal eine Mischung mehrerer Faktoren.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble
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        Ester
        3. Oktober 2016 um 12:02
        Ich schrieb es schon öfter, ich halte es nicht für bewusste Lügen, sondern eher für eine Mischung aus lebhafter Phantasie, Einbildung, Gruppendynamik, vielleicht auch gespeist aus der hoffnungsvollen Erwartung der Umgebung, kurz ein Geflecht in dem auch die „Seher“ sich selbst gefangen haben, und aus dem sie nicht mehr herauskommen.
        Vielleicht auch nicht wirklich herauskommen wollen, weil sie ja davon leben.
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        zeitschnur
        2. Oktober 2016 um 23:08
        … und vor allem: wie kann jemand Marias Kind sein, der Jesus nicht kennengelernt hat bzw. kennt?!?
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      3. silbermeruvianer

        Ich schrieb dir schon vor ner Zeit – Kolloidales Gold Conny .
        Ich kann nur Tips geben – ausführen musst du – und es wird dir auch kein Jahwe ( eh nur ein Name – dazu siehe du sollst dir kein Bildnis machen ) helfen , wenn du nicht Gezielt dir selber hilfst .
        Dazu geht auch Innerlich in dich selbst gehen und dich verbinden zum HEILEN – Das HEIL werden musst du für DICH selbst Hervorbringen .
        Schöner alter Spruch .
        HILF DIR SELBST – DANN HILFT DIR GOTT .

        Antwort
  4. Fricke

    Realitätsverlust zieht seine Kreise

    http://www.zeit.de/freitext/2016/09/28/glaube-unglaeubige-freiheit-helle/

    Warum ist das so?

    dazu:

    Eine Ursache für kollektiven Realitätsverlust kann der symbiotische Wahn sein, der sich vom gestörten Indidividuum auf das Umfeld überträgt. Persönlichkeitsstörungen übertragen sich zwar nicht als solche – dennoch gibt es auch hier eine Art Störungs-Symbiose in Bezug auf das Umfeld bzw. das Kollektiv.

    Dies bezieht sich insbesondere auf solche Persönlichkeitsstörungen, die in einer Gesellschaft jeweils verstärkt auftreten oder sogar vorherrschen. Auf die heutige Zeit bezogen, sind dies Persönlichkeitsstörungen, die in der westlichen Zivilisationsgesellschaft derart stark zugenommen haben, dass diese mittlerweile bereits als „natürlicher“ Teil der Gesellschaft toleriert und akzeptiert werden. Einige Störungen werden von gesellschaftlichen Eliten mittlerweile sogar für „gesellschaftsfähig“ erklärt, wodurch sie einen gesellschaftskonformen Charakter bekommen.

    Der Prozess der Zunahme und Ausbreitung gefährlicher Persönlichkeitsstörungen erklärt zwar noch keinen kollektiven Realitätsverlust, ist aber ein Indiz dafür, dass in bestimmten Gesellschaftskreisen vermehrt Störungsbilder auftreten, die im Zusammenspiel von Persönlichkeit, Kognition und Wahrnehmung eine eigene kollektive Realität formen, die sich von der Alltags-Realität anderer deutlich abgrenzt und abhebt.

    Die Inkongruenz der unterschiedlichen Wahrnehmungen und damit Realitäten führen gemäß psychologischen Erkenntnissen zu Konflikten. Konflikte, die auf derart abweichenden Wahrnehmungen basieren, können nur schwer bis gar nicht adäquat kommuniziert werden, stauen sich an und führen gemäß historischen, sozialwissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Erkenntnissen nachfolgend zu Bürgerkriegen oder Revolutionen.

    Theoretisch könnte kollektiver Realitätsverlust, der auf kognitiven Prozessen basiert, auch auch eine Epidemie zurückzuführen sein z.B. wenn bestimmte biologische Erregerstoffe (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze), die das Gehirn manipulieren, sich nicht nur auf einzelne Personen, sondern auf eine Gruppe von Menschen auswirken. Während solche Erreger grundsätzlich bekannt sind, ist zur Zeit jedoch noch keine Epidemie durch solche Erreger bekannt.

    Als Erreger, die sich auf das Gehirn auswirken, sind u.a. das Cytomegalie- und Herpesvirus sowie Kryptokokken, Toxoplasmen, Viren (z.B. Frühsommer-Meningo-Enzephalitits = FSME) und Bakterien (z.B. Lyme-Borreliose) bekannt. Ebenso bekannt sind bestimmte Gene (z.B. „egt“), die Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen steuern, Parasiten, die bei den Neurotransmittern ansetzen (z.B. Kratzwürmer) und Erreger, die das Immunsystem austricksen, wodurch das zentrale Nervensystem mit falschen Informationen versorgt wird.

    Während die Auswirkungen derartiger Erreger auf das Nervensystem und damit auf das Gehirn bereits untersucht werden, liegen in Bezug auf eine epidemologische Ausbreitung derartiger – das Gehirn manipulierender – Erreger zur Zeit jedoch noch keine Erkenntnisse vor. Theoretisch besteht jedoch die Option des Einsatzes biologischer Kampfstoffe, die u.a. z.B. durch Aerosole übertragbar sind. Ebenso könnten einige Erreger aber auch durch Tröpfcheninfektion oder sogar durch Impfungen übertragen werden.

    Die Inkongruenz der unterschiedlichen Wahrnehmungen und damit Realitäten führen gemäß psychologischen Erkenntnissen zu Konflikten. Konflikte, die auf derart abweichenden Wahrnehmungen basieren, können nur schwer bis gar nicht adäquat kommuniziert werden, stauen sich an und führen gemäß historischen, sozialwissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Erkenntnissen nachfolgend zu Bürgerkriegen oder Revolutionen.

    Theoretisch könnte kollektiver Realitätsverlust, der auf kognitiven Prozessen basiert, auch auch eine Epidemie zurückzuführen sein z.B. wenn bestimmte biologische Erregerstoffe (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze), die das Gehirn manipulieren, sich nicht nur auf einzelne Personen, sondern auf eine Gruppe von Menschen auswirken. Während solche Erreger grundsätzlich bekannt sind, ist zur Zeit jedoch noch keine Epidemie durch solche Erreger bekannt.

    Als Erreger, die sich auf das Gehirn auswirken, sind u.a. das Cytomegalie- und Herpesvirus (1) sowie Kryptokokken, Toxoplasmen, Viren (z.B. Frühsommer-Meningo-Enzephalitits = FSME) und Bakterien (z.B. Lyme-Borreliose) bekannt. Ebenso bekannt sind bestimmte Gene (z.B. „egt“), die Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen steuern, Parasiten, die bei den Neurotransmittern ansetzen (z.B. Kratzwürmer) und Erreger, die das Immunsystem austricksen, wodurch das zentrale Nervensystem mit falschen Informationen versorgt wird.
    http://www.imageberater-nrw.de/ib-kompetenzbereiche/psychologie/hintergrundwissen-realit%C3%A4tsverlust/

    (1) Die Durchseuchung mit dem Virus beträgt in den westlichen Industrieländern etwa 40 bis 80% – in Entwicklungsländern sogar bis zu 100%.
    Das Virus ist in Sperma, Zervix-/Vaginalsekret, Urin, Speichel, Tränen und Muttermilch, aber auch in Blut und Blutbestandteilen nachweisbar.
    Das Virus verbleibt lebenslang im Körper und ist bei Erwachsenen noch Wochen nach einer Erkrankung in Speichel und Urin nachweisbar. Während der Schwangerschaft infizierte Kinder scheiden das Virus oftmals jahrelang aus und bilden auf diese Weise eine latente Gefahrenquelle für andere Kinder, Betreuerinnen usw.

    Antwort
    1. Fricke

      In den alten Bundesländern, in denen die Menschen seit 1945 eine weitestgehend seriöse und realitätsnahe Regierung gewohnt sind, glauben hingegen immer noch viele Menschen an das offensichtliche Gegenteil dessen, was in der Realität jedoch sichtbar und messbar ist. Auch das ist eine Form von Realitätsverlust. Nur durch das massive Wirken eines stattlichen staatlichen Medien-Apparates, der täglich aufs Neue bemüht ist, die Ausblendung der Realität mit messbar einseitigen Nachrichten, persuasiven Botschaften und sogar mit Täuschungen zu stützen, wird der Anschein der Demokratie gewahrt und so dafür gesorgt, dass die Bürger sich tunlichst ruhig verhalten und den ausgelegten Nudgets möglichst nachgeben.

      Doch selbst die in die vermeintlich „kritischen“ Talk Shows der öffentlich-rechtlichen Sender (z.B. „Hart aber Fair“) geladenen vermeintlich neutralen Pseudo-Intellektuellen und scheinbaren „Kritiker“ können Profis der Kommunikationspsychologie nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier Strategien gefahren werden, die den Bürger mehr als unmissverständlich beeinflussen und täuschen sollen. Insofern ist man seitens der Regierung augenscheinlich bestrebt, die Bürger über manipulative und persuasive Techniken – kombiniert mit dem Effekt des sozialen Einflusses – dem gleichen Realitätsverlust zuzuführen, von dem Vertreter des Staatsapparates betroffen sind.

      Realitätsverlust aufgrund Störungen durch biologische Erregerstoffe
      Theoretisch könnte individueller Realitätsverlust, der auf kognitiven Prozessen basiert, auch auf der Wirkung bestimmter biologischer Erregerstoffe (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze), die das Gehirn manipulieren, basieren. Als Erreger, die sich auf das Gehirn auswirken, sind u.a. das Cytomegalie- und Herpesvirus sowie Kryptokokken, Toxoplasmen, Viren (z.B. Frühsommer-Meningo-Enzephalitits = FSME) und Bakterien (z.B. Lyme-Borreliose) bekannt. Ebenso bekannt sind bestimmte Gene (z.B. „egt“), die Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen steuern, Parasiten, die bei den Neurotransmittern ansetzen (z.B. Kratzwürmer) und Erreger, die das Immunsystem austricksen, wodurch das zentrale Nervensystem mit falschen Informationen versorgt wird. Aufgrund der folgenden Störung des Denkens kommt es zu falschen Wahrnehmungen und Kognitionen.

      So liefern sich im Tierexperiment z.B. bestimmte Tiere (Flohkrebse und Ratten) aufgrund der – durch den Erregerstoff entstandenen – Störung ihren natürlichen Fressfeinden (hier: Vögel und Katzen) aus. In Bezug auf den Menschen könnte man folglich von einer masochistischen (selbstzerstörerischen) Persönlichkeitsstörung sprechen, die im Rahmen der damit verbundenen Realitätsverzerrung dazu führt, dass Menschen ihre Feinde als Freunde begreifen, sich ihnen ausliefern oder diese sogar bewusst suchen.

      Antwort
      1. apis

        Du siehst oder magst erkennen – es bedarf weniger Worte — lass dich nicht in Versuchung führen DU Menschensohn.. von jenen die zündeln.. gehe einen Schritt weiter..
        apis

        Antwort
  5. Fluß

    Wenn Menschen in einen „Staat“ hineingeboren werden… Ein längerer Text und interessante Kommentare. Gefälligkeits-Gut-Achten gibt es zu Hauff, wird da auch beschrieben.
    In die Psychiatrie als „PK-Störung“ geht ja als Diagnose schnell, da ja „Wut“ schon als krankhaft gilt.
    Anders-Sein erzeugt ja schon bei vielen Wut, es könnte ja ansteckend sein, aus den RAHMEN zu fallen.

    https://www.freitag.de/autoren/martin-franz/voelliges-versagen-der-staats-struktur

    “ Völliges VERSAGEN der STAATS-Struktur

    Offener Brief an den Intendanten des WDR. Vom Bürger finanzierte, somit staatsferne und unabhängige „Vierte Gewalt“ und gerade für einen solchen „Fall“ zuständige ö.-r. Anstalt!

    Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied Martin Franz

    Sehr geehrter Herr Buhrow,

    bezüglich des völligen Versagens der Staats-Struktur wende ich mich nun an Sie persönlich und schildere zunächst kurz die Ausgangslage:

    Als Polizeibeamter war ich vor acht Jahren nicht mehr in der Lage den Spagat zwischen meinem gesetzlich zwingenden Auftrag zur Strafverfolgung und den tatsächlichen Gegebenheiten welchen ich mich zu fügen hatte, zu „ertragen“! Die Gewissenskonflikte insbesondere im Auftreten dem Bürger gegenüber bei der Verfolgung von Straftaten und dem Verhängen von Sanktionen und der gleichzeitigen völligen Untätigkeit der immer mehr ausufernden Straftaten im innerdienstlichen Bereich wurde derart massiv, dass mir der „Kragen platzte“ als mir auf einer Streifenfahrt zufällig bekannt wurde, wie der Pressesprecher der Behörde und der Beauftragte des Haushalts widerrechtlich Behördenfahrzeuge „verschoben“ hatten, wobei zudem auch noch mein direkter Vorgesetzter in diese Angelegenheit verwickelt war! Vor mir lief unbewusst der „Film der letzten Jahre“ ab wo sich sämtliche Verfehlungen aneinander reihten die innerdienstlich für großen Unmut gesorgt hatten und einige Kollegen zu anonymen Schreiben ans Ministerium veranlassten, die aber ebenso wie geäußerte Missbilligungen nichts bewirkten sondern die anarchischen Zustände sich gar stetig weiter verschlimmerten! Empört sprach ich die Beteiligten auf diesen aktuellen „Verkauf“ an, was jedoch nur dazu führte mich zu verhöhnen und in der Folge durch eine üble Hetz- und Hexenjagd zu verfolgen und zu drangsalieren gepaart mit gleichzeitiger kollektiver Strafvereitelung im Amt der zuständigen Personen und Stellen, die diese Straftaten vertuschten anstatt ihrer gesetzlich zwingenden Pflicht zur Aufklärung nachzukommen! „

    Antwort
    1. apis

      Es ist einfach.. bevorzuge das Wort schlicht ohne Fach

      Ich bin hier anwesend als Kurt Meyer. geb. Pehlke.. mit Bild und Blog und emai und dem „Personalausweis“ und stets dem selben kosmischen Namen…

      Und wer Bist du so hier.. ?

      Siehst Du– so einfach ist das.. kann ES sein..
      apis

      Antwort
  6. Fluß

    http://www.freiewelt.net/nachricht/zwangsvollstreckung-durch-gez-rechtlich-unzulaessig-10068655/
    Hier ist der Beschluß mit im Text!
    http://www.mmnews.de/index.php/etc/84222-gez-aus-gericht

    “ GEZ vor Aus? Gericht: Zwangsvollstreckung unzulässig
    26.09.2016
    ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig. Geklagt wurde von einer Gegnerin, die behauptet hat, dass sie niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten hat.

    Das Landgericht Tübingen hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem aktuellen Beschluss vom 16.9.2016 mehrere schwere Schläge versetzt. Grundsätzlich wurde eine Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt.

    Geklagt wurde von einer Gegnerin, die behauptet hat, dass sie niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten hat, die also die „Vogelstraußmethode“ durchzog. Unter anderem haben die Richter geurteilt (verurteilt), dass sich die öffentich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten.

    Der sehr ausführliche Beschluss des Landgerichts Tübingen enthält viele deutliche Passagen, die den Rundfunkgegnern wichtigen Stoff für weitere Klageverfahren liefern. Der vollständige Beschluss:

    LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16
    Leitsätze
    Die Übergabe des Schriftsütcks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.
    Tenor
    1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.
    2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
    3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
    Wert: 572,96 EUR
    Gründe
    I.

    1
    Dem Verfahren liegt ein Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2016 wegen durch mehrere Bescheide jeweils für vergangene Perioden festgesetzter Rundfunkbeiträge Beiträge von 572,96 EUR zuzüglich mehrerer Säumniszuschläge und Mahngebühr), zuletzt vom 608,96 EUR, zugrunde.

    2
    In der Sache selbst wurden Anträge gem. § 802 IlI, 802 b, 802 f, 802 l, 900 ZPO gestellt.
    II.

    3
    Der Gerichtsvollzieher hat zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Hiergegen hat der Schuldner Erinnerung eingelegt, die vom Amtsgericht mit angegriffenem Beschluss (wie im Tenor Zf. 1 näher bezeichnet) zurückgewiesen wurde.

    4
    Der Schuldner bestreitet, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben. Die Gläubigerin ist der Ansicht, der nicht anwendbare § 43 LVwVfG enthalte eine allgemeinen Rechtsgedanken, der somit dennoch die Zugangsvermutung beinhalte.
    III.

    5
    1. Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt.

    6
    2. Zur Entscheidung war der Einzelrichter berufen, nachdem die Voraussetzungen für eine Vorlage an die Kammer nicht vorlagen: Die Problematik der Gläubigerbezeichnung wurde durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden. Rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten sind nicht vorhanden; es handelt sich um ein massenhaft auftretendes Verfahren. Zur grundsätzlichen Frage nach einem Ausgangsleistungsbescheid hat sich der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits geäußert (B. v. 11.6.2015, I ZB 64/14).
    IV.

    7
    1. Die Beschwerde erweist sich dennoch – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.6.2015 (I ZB 64/14) – aus dort nicht problematisierten Erwägungen bzw. entgegen der dortigen Darlegung als begründet. Konkret fehlt es primär an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide (- nachfolgend Zf. 6 -), im Übrigen auch an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts (- nachfolgend Zf. 7 -).

    8
    2. Durch die zitierte Bundesgerichtshofentscheidung wurde entschieden, dass angesichts der Bekanntheit der Rundfunkanstalten nur geringe Anforderungen an die Gläubigerbezeichnung zu stellen sind. Diesen Anforderungen werden die neueren Vollstreckungsersuchen ab 2015, zu denen auch das streitgegenständliche zählt, gerecht: Gläubigerin und mögliche Vollstreckungsbehörde sind jeweils eindeutig und klar bezeichnet (Südwestrundfunk), § 15 a IV Zf. 1 LVwVG. Der Kopf des Ersuchens besteht nur noch – ohne Konkurrenz zum Beitragsservice – aus dem optisch hervorgehobenen Namen der Gläubigerin, die lediglich noch – ohne Fehldeutungsgefahr – die Anschrift des Beitragsservice als Postanschrift in Beitragssachen angibt.

    9
    3. Schließlich ist auch erkennbar, wer als den Bescheid erlassende „Behörde“ auftreten will. Zwar enthält das Vollstreckungsersuchen ausdrücklich keine Angaben zur erlassenden Behörde. Die Gläubigerin hat jedoch im Erinnerungsverfahren die zugrundeliegenden Bescheide vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass sie selbst als Behörde angesehen werden möchte.

    10
    4. Auch das Fehlen eines Grundbescheids über die künftig zu zahlenden Beiträge und die Beitragspflicht als solche ist bei korrekter und vollständiger Angabe der Festsetzungsbescheide – soweit es nur um den Beitrag und nicht um Säumniszuschläge geht – unschädlich, da die Festsetzungsbescheide betreffend die Beiträge – unabhängig von ihrem Zustandekommen – jedenfalls bestandskräftig sind. Zudem wäre die Nichtexistenz solcher Bescheide nach den Beschlüssen des BGH vom 8.10.2015 (VII ZB 11/15), vom 21.10.2015 (I ZB 6/15) und 11. Juni 2015 (I ZB 64/14) zumindest vertretbar, obwohl vieles dafür spricht, dass bei Rundfunkbeiträgen – wie bei allen anderen gesetzlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) – unabhängig von gesetzlicher Fälligkeit ein anfänglicher (originärer, primärer, die Abgabenhöhe mit Gründen und Rechtsmittelbelehrung festsetzender) Leistungsbescheid/Verwaltungsakt erforderlich ist. Schon das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG würde es gebieten – im Übrigen kostenneutral – statt der formlosen Zahlungsaufforderung einen Leistungsbescheid zu versenden, der zur Klärung der den Schuldner interessierenden Frage der materiellen Rechtsmäßigkeit die (einmalige) Anfechtungsklage ermöglichen würde. Unter anderem durch Fehlen dieses Bescheids kommt es dazu, dass schuldnerseits regelmäßig materiellrechtliche Einwände im Vollstreckungsverfahren (unzulässig) vorgebracht werden. Das gesamte deutsche Verwaltungsrecht geht selbstredend von der Notwendigkeit eines Leistungsbescheids aus, vgl. z. B. Bundesgebührengesetz, Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz, Systematik von §§ 13, 14 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Die Handlungsform einer hoheitlich handelnden, den Bürger belastenden Verwaltung ist der Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG), nicht die Rechnung oder Zahlungsaufforderung, wenn es wie hier um die einseitige, außenverbindliche Anordnung geht (vgl. z. B. Püttner, Allg. Verwaltungsrecht, Kap. 4). Keine öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid zahlungsfällig. Eine andere Handlungsform außer dem Verwaltungsakt sieht für diese Fälle das VwVfG nicht vor. Hinzuweisen ist insoweit auf den Umstand, dass aufgrund der Ausnahme der Gläubigerin vom Anwendungsbereich des LVwVfG (§ 2 LVwVfG) nicht das VwVfG (Bund) anwendbar ist (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG § 1 Rn. 2), sondern auf ansonsten geltende Gesetze (Landesrecht, aber auch ZPO, BGB) und allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.

    11
    Die einfache Aussage, der Rundfunkbeitrag beruhe auf Gesetz und entstehe kraft Gesetzes, weshalb es keines Beitragsbescheids brauche (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 – 6 C 7/15 –, Rn. 54, juris) verkennt, dass a) nicht jeder Bürger betroffen ist (sonst wäre es eine Steuer), b) nicht jeder betroffene Bürger das Gesetzblatt zur Berechnung der Abgaben vorhält, c) sich aus dem Gesetz nicht ohne Ermessensausübung und Feststellung beitragsrechtlicher Merkmale alle erforderlichen Angaben ergeben und d) es schlicht bei jeder öffentlich-rechtlichen Abgabe (Steuer, Beitrag, Gebühr) um eine Abgabe handelt, die auf Gesetz beruht und auch bei Entstehung kraft Gesetzes eines Bescheides bedarf (Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer, Erschließungsbeitrag, Müllabfuhrgebühr, Personalausweisgebühr). Die Ansicht vermischt unzulässig die Frage nach dem materiellen Beginn der Beitragspflicht mit der verfahrensrechtlichen Regelung zu deren Festsetzung, Zahlbarkeit und Säumnis. Selbstverständlich beginnt die – nach verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung verfassungsgemäße – Beitragspflicht mit der Erfüllung aller tatbestandlicher Voraussetzungen. Hiervon zu trennen ist der Zeitpunkt, ab dem ein konkreter Bürger auf ein bestimmtes Konto an einen bestimmten Gläubiger oder dessen Beauftragten eine – möglicherweise in derselben Person sogar vielfach auftretende – konkrete Zahlung zu leisten hat und in der Folgezeit säumig werden kann. Die Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung (unabhängig von Bescheiden), die Zahlungspflicht mit Säumnisfolge mit Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. Nichts anderes beinhalten die Normen der vergleichbaren Abgabenordnung (§ 240 I 3 AO) bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze.

    12
    Auch der Verweis auf § 38 AO hilft daher nicht. Die Steuerschuld entsteht kraft Gesetzes, wie der Rundfunkbeitrag. Die Festsetzung erfolgt aber nicht mittels Zahlungsbitte, sondern durch den Verwaltungsakt „Steuerbescheid“ (§ 155 AO). Auch das Lohnsteuerrecht verzichtet nicht auf Bescheide bzw. Festsetzungen (§ 168 AO). Der Beitragsbescheid müsste dem konkreten Schuldner – der Beitragsstaatsvertrag lässt offen, welcher von mehreren Wohnungsinhabern in Anspruch genommen werden soll – auch die Höhe, den Gläubiger (mit Aktenzeichen) und den Fälligkeitstag sowie – bei vorgeschriebener bargeldloser Zahlung – das Empfängerkonto benennen, alles – vom BGH übergangen – Details, die sich auch nicht aus dem Staatsvertrag per se ohne Verwaltungshandeln der Beitragsverwaltung ergeben (z. B. auch die Bestimmung des Zahlungszeitpunkts „Dreimonatszeitraum, Mitte“). Das Verwaltungsverfahren beginnt gem. § 22 VwVfG spätestens mit dem Versand der Zahlungsaufforderung unter Angabe von Betrag und Aktenzeichen. In diesem Augenblick setzt Verwaltungshandeln im Sinne von § 9LVwVfG – soweit eine Verwaltungsbehörde handelt – ein.

    13
    Die Zahlungsaufforderung regelt kraft hoheitlicher Gewalt den einzelnen Beitragsfall; sie bestimmt erstmals einen von regelmäßig mehreren Bewohnern als Beitragsschuldner, legt den Zahlungstermin – ggf. abweichend von einer Anmeldung – fest und teilt die Zahlungsdaten mit. Sie enthält damit exakt den Regelungsgehalt, für den die Handlungsform „Verwaltungsakt“ exklusiv gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 35 LVwVfG bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze). Hiervon weicht der Staatsvertrag auch nicht ab, wenn er die Möglichkeit eines Festsetzungsbescheids für konkret rückständige Beiträge schafft. Wenn nun durch die Verwaltungsgerichte einerseits entschieden wird, dass die Zahlungsaufforderung kein Verwaltungsakt wäre, mit der Folge des Fehlens jeglichen Rechtsschutzes, ist damit nicht vereinbar, dass diese Zahlungsaufforderung irgendwelche öffentlich rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Eine negative Feststellungsklage wäre kein zumutbarer Ersatz, zumal bei mehreren Bewohnern einer Wohnung. Um zu vermeiden, die Unwirksamkeit der Zahlungsbriefe als Verwaltungsakt mangels Begründung feststellen zu müssen, wird schlicht darauf abgestellt, dass die Möglichkeit des Verwaltungsrechtswegs erst dann bestehe, wenn ein Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG in Gang gesetzt worden ist. Wann dies der Fall ist, bemesse sich nach § 22 VwVfG. Vorliegend werde das Verwaltungsverfahren von Amts wegen gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV in Gang gesetzt, wenn rückständige Rundfunkbeiträge durch einen Beitragsbescheid festgesetzt werden. Erst gegen diesen Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 11, juris). Dagegen steht der klare Gesetzeswortlaut von § 9 VwVfG: Die Zahlungsaufforderung mit Aktenzeichen ist, wenn nicht bereits Verwaltungsakt, eine nach außen gerichtete Tätigkeit zur Vorbereitung eines Verwaltungsakts. Für die Säumniszuschläge wäre im Übrigen ein vorangegangener Leistungsbescheid zwingend (§ 240 I 3 AO analog; es ist nicht ersichtlich, dass die Satzungsermächtigung ein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder vergleichbaren grundlegenden Norminhalten ermöglichen sollte).

    14
    Es gehört zu den elementaren Rechtsgrundsätzen, dass der Bürger vor Eintritt des Säumnisfalls und vor Vollstreckung, zumal in Selbsttitulierungsfällen, Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten muss. Obergerichtliche Ausführungen derart, dass die Beiträge so gering wären, dass zunächst die Zahlung zugemutet werden könne, verweigern bewusst den Rechtsschutz und zwingen den Bürger vorliegend – wo er vor dem Säumniszuschlagsbescheid nie einen Bescheid soll verlangen können – zum bewussten Inkaufnehmen von Säumnis und Vollstreckung oder den Verzicht auf effektiven Rechtsschutz. Die dritte Alternative, Leistungsbescheid mit Rechtsschutz, danach Säumnisfolge und Vollstreckung, die sich ansonsten als Normalfall durch das gesamte deutsche öffentliche und private Recht zieht, wird dem Argument der Praktikabilität geopfert. Wenn In der Rechnungsstellung der Gläubigerin deren Wille, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, da das Inrechnungstellen von Beiträgen oder Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ohne Rechtsbehelfsbelehrung als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, anzusehen ist (VG München, Beschluss vom 07. Dezember 2004 – M 6a S 04.4066 –, Rn. 20, juris, mit Hinweis auf BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.) dann kann daraus auch keine Säumnissituation entstehen;, im Übrigen bestätigt aber diese Entscheidung, dass der Beitrag keinesfalls kraft Gesetzes zahlungsfällig wir, da ansonsten das Verwaltungsgericht nicht von einem lediglich als „fällig angesehenen“ Betrag sprechen könnte. Die Gläubigerin handelt im Übrigen, worauf noch einzugehen sein wird. wie vorstehend beschrieben, wie ein Unternehmen und gerade nicht wie eine Behörde.

    15
    Das in zahlreichen Entscheidungen – auch vom BGH – aufgeführte Argument der Praktikabilität des Massenverfahrens greift nicht und ist schon vom Ansatz her nicht geeignet, Ausnahmen vom Gesetz zu billigen. Der Gesetzgeber hat die Besonderheit des Massenverfahrens bereits gesehen und automatisierte Bescheide und vereinfachte Zustellungen ermöglicht. Wenn er weitere Loslösungen von verfahrensrechtlichen Grundregeln gewollt hätte, hätte er diese vorgenommen. Es mutet absurd an, den Rechtsschutz und die Verfahrensrechte gerade dann einzuschränken, wenn eine große Zahl von Menschen davon betroffen ist. Im Übrigen wäre ein Verwaltungsakt bei Beginn der Beitragspflicht sogar praktikabler und günstiger als jahrelang quartalsweise erstellte Zahlungsaufforderungen.

    16
    Das Argument greift aber auch in tatsächlicher Hinsicht nicht. Es gibt 11 Landesrundfunkanstalten, die Beitragsgläubiger sind. Damit sind sie in vergleichbarem Umfang tätig wie die Steuerverwaltung – für die sowohl § 225 AO als auch der Grundsatz Leistungsbescheid vor Rückstandsbescheid gilt. Dass der Bürger die Schuld möglicherweise selbst ausrechnen kann, ist kein verwaltungs- und abgabenrechtlicher Gesichtspunkt. Der Zoll als zuständige Behörde für die Erhebung der KFZ-Steuer hat gegenüber einer Landesrundfunkanstalt ein Vielfaches an Schuldner zu verwalten. Auch Sozialversicherungen und Energieversorger sowie Telefonunternehmen haben vergleichbare Kundenzahlen.

    17
    5. Nicht entscheidungserheblich ist schließlich der fehlerhafte Gebrauch der Gläubigeridentifikationsnummer durch den Beitragsservice. Richtig wäre die Verwendung der Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt, da sich diese als Gläubigerin lediglich des Beitragsservice als rechtlich unselbständiger logistischer Unterstützung bedient. Da die Nummernvergabe durch die Bundesbank aber ohne Prüfung der rechtlichen Eigenschaften – hier der fehlenden Rechtsfähigkeit – erfolgt (vgl. Verfahrensbeschreibung der Bundesbank), kann hierdurch auch keine Gläubigerstellung begründet werden. Die Vorgehensweise spricht im Übrigen aber wiederum gegen das Tätigwerden einer Behörde und für eine unternehmerisch gestaltete Tätigkeit.

    18
    6. Die Begründetheit der Beschwerde ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass eine wirksame Zustellung nicht nachgewiesen – und auch nach dem Vortrag der Gläubigerin selbst nicht erfolgt ist – und damit eine Grundvoraussetzung der Zwangsvollstreckung (vgl. VG München, M 26 K 15.2682 vom 15.3.2016, das für die Zustellung auf die vorliegend nicht anwendbaren verwaltungsverfahrensgesetzlichen Normen verweist) fehlt.

    19
    Der Schuldner bestreitet den Zugang; die angefochtene Entscheidung stützt sich auf §§ 41, 43 LVwVfG. Diese Normen sind jedoch gemäß § 2 LVwVfG nicht anwendbar. Insoweit stellt sich die Frage, ob hier eine versehentliche Lücke, eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers, vorliegt, oder eine bewusste Entscheidung. Letzteres ist der Fall, was sich aus einem Vergleich der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ergibt: Es gibt Länder in denen auch im Rundfunkbeitragsrecht das LVwVfG ausnahmslos gilt, einschließlich der Zugangsvermutung. Es gibt Länder wie Baden-Württemberg, in denen die Rundfunkanstalt bewusst ausgenommen ist; es gibt Länder, die auf das Bundes-VwVfG verweisen. Sachsen verweist beispielsweise auf das Bundesrecht mit der Zugangsvermutung durch Postaufgabe, Rheinland-Pfalz wendet unmittelbar eigenes Landesrecht mit entsprechender Regelung an. Hieraus ergibt sich, dass es – zumal nach vieljähriger Gesetzespraxis – als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers anzusehen ist, wenn das LVwVfG ausgeschlossen wurde.

    20
    Soweit sodann beim Handeln der Gläubigerin ein Behördenhandeln vorliegen sollte – hierzu nachfolgen Zf. 7 -, würde dieses Handeln nicht im rechtsfreien Raum erfolgen, sondern in strenger Bindung an Gesetz und Rechtsstaatlichkeit. Zunächst ist danach zu prüfen, ob die fehlenden Regelungen in anderen, allgemeineren Gesetzen vorhanden sind. Dies ist vorliegend zu bejahen: Mit §§ 130, 132 BGB sind entsprechende Regelungen vorhanden, nach denen die Gläubigerin, wenn sie Behörde ist, problemlos handeln kann. Dort ist ausdrücklich auch die Zustellung geregelt, die wiederum nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zwingende Vollstreckungsvoraussetzung ist.

    21
    Angesichts dieser vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist ein Rückgriff auf unnormierte allgemeine Rechtsgrundsätze bereits ausgeschlossen.

    22
    Selbst wenn man aber die Ansicht vertreten würde, dass neben den genannten Regelungen auch solche Grundsätze anwendbar wären, würde es vorliegend an solchen Grundsätzen fehlen. Die Regelungen in § 41 LVwVfG enthalten Festlegungen, die die Rechte des Bürgers berühren und bedürfen daher einer ausdrücklichen rechtssatzmäßigen Anordnung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 4). Für eine analoge Anwendung der Fiktionen durch Postaufgabe ist danach angesichts klarer Regelungen in anderen Gesetzen kein Raum. Eine generelle entsprechende Anwendung ist nicht möglich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.6.2008, 2 S 1431/08; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil v. 3.6..2002, 9 K 1698/01)

    23
    Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt – auch nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag – eine wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht eintreten, da deren gesetzliche Basis, die Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes Baden-Württemberg nicht anwendbar ist.

    24
    Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die Beschwerde somit als begründet.

    25
    Der mögliche Hinweis des Bundesgerichtshof (BGH, B. v. 8.10.2015, VII ZB 11/15), dass das Vollstreckungsersuchen nicht nur Titel und Klausel ersetzen könnte, sondern durch entsprechende Angaben auch die Zustellung als Voraussetzung der Unanfechtbarkeit oder Vollstreckbarkeit, würde nicht weiterhelfen, weil nach § 16 III 3 LVwVG das Ersuchen nur den Titel, nicht dessen Zustellung ersetzt. § 15 IV Nr. 4 LVwVG wiederum regelt nur das Verhältnis zwischen ersuchender Behörde und ersuchter Behörde/Gerichtsvollzieher, d.h. den Umfang der Angaben, die das Ersuchen enthalten muss. Die Angaben ersetzen aber nicht im Verhältnis zum Schuldner die Vollstreckungsvoraussetzungen. Hierzu zählt der ordnungsgemäß bekanntgegebene – d.h. hier zugestellte – Verwaltungsakt. Die Gläubigerin trägt hier ausdrücklich selbst einen Sachverhalt vor (- Aufgabe zur Post -), der gerade nicht zur wirksamen Zustellung und damit Unanfechtbarkeit führen konnte. Aber auch dann, wenn ein solcher Vortrag nicht erfolgt, die Praxis der einfachen Postaufgabe sich aber aus der Akte ergibt oder aufgrund vieler Verfahren gerichtsbekannt ist, würde der Zustellungsmangel zur Unmöglichkeit und Rechtswidrigkeit der Zwangsvollstreckung führen. Für den vergleichbaren Fall anderer Bundesländer, in denen die Behörde das Vollstreckungsersuchen an die Finanzbehörde gerichtet hat, entspricht dies ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (FG Berlin-Brandenburg 7 V 7177/15 v. 1.9.2015, BFHE 199, 511 = VII R 56/00 v. 22.10.2002, BFHE 147,6 = VII B 151/85 v. 4.7.1986). Insoweit sind die Voraussetzungen in §§ 2, 13, 14, 15 a LVwVG dem Inhalt der entsprechenden Bestimmungen der AO (§§ 249, 254 AO) vergleichbar.

    26
    7. Zur Begründetheit der Beschwerde führt zudem das Fehlen der materiellen Behördeneigenschaft der Gläubigerin.

    27
    Das Gericht weicht insoweit von früheren Entscheidungen ab, nachdem in einem Parallelverfahren in Bezug auf die Verrechnung von Zahlungen eine ständige Vorgehensweise aktenkundig wurde, die mit einer Tätigkeit als hoheitlicher Behörde – insbesondere bei kumulativem Hinzukommen diverser weiterer, für sich allein betrachtet noch nicht allein ausreichender Umstände – im Rechtsstaat unvereinbar erscheint.

    28
    Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 – V ZB 79/10 –, Rn. 8, juris). Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.

    29
    a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage http://www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.

    30
    b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

    31
    c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.

    32
    d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.

    33
    e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.

    34
    f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.

    35
    g) Bei den Beitragsrechnungen wird der Unternehmensname nicht einmal erwähnt, auch hier ist nicht von einer Behörde die Rede.

    36
    h) Die Zahlungsaufforderungen werden nicht als Verwaltungsakt, der behördentypischen Handlungsform, erlassen, sondern als geschäfts- und unternehmenstypischer einfacher Brief mit Zahlungsaufforderung und Überweisungsvordruck, mit der Folge, dass die Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung jegliche Anfechtungsklage als unzulässig zurückweisen (Gebührenfestsetzung: BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35, Rn. 62). Die Gläubigerin bedient sich also insoweit also selbst nicht der Handlungsform einer Behörde, sondern der eines Unternehmens.

    37
    i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der Gläubigerin, die weder gesetzlichen noch rechtsstaatlichen Voraussetzungen gerecht wird. In der Satzung (§ 13) wird geregelt, dass auch dem außerhalb der Vollstreckung leistenden Schuldner keinerlei Leistungsbestimmungsrecht zusteht. Für eine solche Regelung fehlt bereits die gesetzliche Ermächtigung in § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dort ist enumerativ bestimmt, was geregelt werden kann: Ein Abweichen von der rechtsstaatlichen Grundregel, wie sie in § 366 BGB und § 225 AO niedergelegt ist, bzw. die Gestaltung des Leistungsbestimmungsrechts ist nicht vorgesehen. Insoweit helfen auch Erwägungen, dass § 366 BGB disponibles Recht ist, nicht weiter, da auch einem vertraglichen Abweichen gegenüber Verbrauchern enge Grenzen gesetzt sind. Im Übrigen bestätigt der Rückgriff auf § 366 BGB bzw. dessen Disponibilität erneut, dass die Gläubigerin als Unternehmerin handeln will; als Behörde müsste sie auf den Gedanken von § 225 AO zurückgreifen. Eine Klausel, welche bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – IV ZR 343/12 –, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999). Regelungen, die dem Schuldner das Tilgungsbestimmungsrecht nehmen, verstoßen zudem gegen Art. 2 GG, machen den Schuldner unzulässig – auch ohne die von der Gläubigerin beispielhaft erwähnte Versklavung – zum „Objekt“ (G. Dürig), wie folgende Überlegung zeigt: Der Schuldner zahlt aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise vorübergehendem Geldmangel, ein Quartal nicht. In der Folge werden Säumniszuschläge und Mahngebühr festgesetzt, womit die Schuld für dieses Quartal bereits um ca. 20 % ansteigt. In der Folgezeit ist der Schuldner wieder zu Zahlung der laufenden Beiträge imstande und zahlt auf die laufenden Beitragsforderungen wieder quartalsweise. Nun greift § 13 der Satzung: Entgegen der Erklärung des Schuldners wird der Betrag nicht auf die laufende Beitragsschuld verrechnet, sondern auf das längst vergangene, offene Quartal. Dies hat zur Folge, dass wegen der Säumniszuschläge zunächst nicht einmal das ganze Quartal bezahlt wird, vielmehr auch vom nächsten laufenden Quartalsbeitrag noch Teile abgezogen werden. Damit stehen dann bereits wieder zwei laufende Quartale offen, mit der Folge erneuter Säumniszuschläge und Mahngebühren. Trotz laufender Zahlung hat der Schuldner keine Möglichkeit mehr, als in jedem neuen Quartal in Säumnis zu geraten, neue Rückstandsbescheide und Vollstreckungsersuchen auszulösen. Die Subjektseigenschaft wird ihm genommen, er wird zum Objekt eines lebenslangen Vollstreckungsverfahrens. Mit der Behördeneigenschaft ist weder das Überschreiten der Satzungsermächtigung noch das Aushebeln rechtsstaatlich und grundrechtlich gebotener Tilgungsbestimmungsrechte vereinbar. Die fehlende – aber bei Behörden zwingende – Gesetzestreue zeigt sich zudem an der Aufforderung auf ihrer Beitragsseite, auch die Beiträge für Zeiten nach Insolvenzverfahrenseröffnung zu zahlen; in Verbindung mit dem Wegfall des Tilgungsbestimmungsrechts ist Das Vorliegen der Behördeneigenschaft ist Vollstreckungsvoraussetzung und damit vom Vollstreckungsgericht zu prüfen.

    38
    j) Ein Behördenhandeln ist auch im Vergleich mit anderen Sendern nicht ohne weiteres erkennbar. Nach außen hin tritt der „SWR“ bzw. treten die Landesrundfunkanstalten nicht anders auf als beispielsweise das ZDF oder RTL (alle mit Werbung, Vergütungen außerhalb der Besoldung im öff. Dienst, Programmstruktur). Dass in der Sendergruppe ARD, SWR, NDR, BR, ZDF, SAT1, 3SAT, RTL und arte sich zwar letztlich 7 öffentlich-rechtliche Sender, darunter nur 1 landesbezogene Landesrundfunkanstalt und 2 Mehr-Länder-Landesrundfunkanstalten, befinden, nur drei der genannten öffentlich rechtlichen Sender Behörden mit Beitragsfestsetzungsbefugnis sind und wiederum nur ein Teil davon zugleich – teilweise in Teilflächen des Sendegebiets – Vollstreckungsbehörde, kann schwerlich als offenkundig angesehen werden. Schließlich ist zu sehen, dass keineswegs zwingend die Landesrundfunkanstalt auch – wie in Baden-Württemberg – zugleich Vollstreckungsbehörde ist.

    39
    k) Auch unter dem Aspekt der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit fehlt der Gläubigerin die Behördeneigenschaft. Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28). Der Rundfunk steht selbst als Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG mithin in einer Gegenposition zum Staat. Er ist um der Gewährleistung seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29). So ergibt sich auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen die Behörden geltend machen kann. Wäre sie Behörde, würde es sich nicht um gegen Behörden gerichtete Informationsansprüche handeln, sondern um Amtshilfe. Auch aus § 49 RStV ergibt sich, dass die Rundfunkanstalt keine Behörde ist, nachdem sie hier als denkbarer Täter von Ordnungswidrigkeiten angesprochen wird.

    40
    Insgesamt sind danach die für das Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen Merkmale einer Behörde nicht erfüllt.

    41
    Das Prinzip der Staats- und Verwaltungsferne der Senders und ein behördenmäßiger Beitragseinzugsbetrieb würde strukturelle und organisatorische Trennung des letzteren vom Sender erwarten lassen, verbunden mit Rechtsfähigkeitsausstattung und allen Essentialia einer Behörde.
    V.

    42
    Auf die von Beschwerdeführern regelmäßig in den Raum gestellte Frage, ob der Landesgesetzgeber die Beitragskompetenz hatte, kommt es danach nicht mehr an, auch wenn dies entgegen vielfacher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 – 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 8, juris) durchaus fraglich erscheinen könnte. Bei dem Rundfunkbeitrag gemäß § 2 RBStV könnte es sich nämlich um eine Steuer handeln, womit dem Land die Gesetzgebungszuständigkeit fehlen würde. Tatsächlich könnte der Rundfunkbeitrag die Voraussetzungen einer Steuer erfüllen, da er faktisch voraussetzungslos erhoben wird. Sein Anknüpfungspunkt, das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung, bedeutet bei nüchterner Betrachtung gerade die Heranziehung eines jeden Bürgers, nachdem ausweislich Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61797/wohnungslosigkeit) 2010 weniger als 0,03 % der Bevölkerung außerhalb einer Wohnung auf der Straße lebten (und dieser polizeiwidrige Zustand zudem zur Wohnungszuweisung führen kann). Gegen die Qualifizierung als Beitrag – für die Bereitstellung der bloßen Konsummöglichkeit – spricht zudem die Ausgestaltung in der Art, dass ein Mensch auch mehrfacher Beitragsschuldner – trotz in ihm veranlagter nur einmaliger Nutzungsmöglichkeit – sein kann.
    VI.

    43
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Beim Streitwert wurden nur die eigentlichen Beiträge berücksichtigt, nicht die mitzuvollstreckenden Nebenforderungen (vgl. LG Tübingen, B. v. 2.2.2016, 5 T 315/15).
    VI.

    44
    Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, § 574 II Nr. 2 ZPO. Durch die Zulassung wird die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Bundesgerichtshof/Bundesfinanzhof) zur Frage des primären Leistungsbescheids ebenso ermöglicht wie zur Frage des Umfangs und der Anwendbarkeit nicht normierter Regeln im Verwaltungsverfahrensrecht. Einer vorherigen Kammerübertragung bedurfte es entgegen der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht. Der Gesetzgeber hat für die Zulassungsentscheidung ausdrücklich ein weiteres Merkmal (Einheitlichkeit) unter einer weiteren Ziffer aufgenommen, das er bewusst nicht bei den Kammervoraussetzungen aufgeführt hat. Der Einzelrichter hat diese gesetzgeberische Entscheidung zu beachten; wenn der Gesetzgeber die Einheitlichkeit nur als Unterfall der Grundsätzlichkeit hätte versanden wissen wollen, wäre es ein Leichtes gewesen, dieses Verständnis dadurch zu bekunden, dass entweder statt einer weiteren Ziffer in § 574 ZPO ein „insbesonders“ oder eine „beispielsweise“ verwendet worden wäre oder umgekehrt auch in § 568 ZPO eine weitere Ziffer zur Einheitlichkeit aufgenommen worden wäre. Beides hat der Gesetzgeber nicht getan. In der Gesetzesbegründung ist vielmehr dargestellt, dass entweder die grundsätzliche Bedeutung oder die Einheitlichkeit oder die Rechtsfortbildung betroffen sein muss (BT Drucks. 14/4722 S. 104) und eine Deckungsgleichheit der Kriterien nicht zwingend gegeben sein muss (BT Drucksache 14/4722 S. 105). Die gesetzgeberische Differenzierung macht auch Sinn: Die Problematik der Einheitlichkeit besteht bereits vor der neu vom Beschwerdegericht zu treffenden Entscheidung und wird auch durch dessen Entscheidung nicht beeinflusst, da die Einheitlichkeit – wie hier – das Vorhandensein unterschiedlicher obergerichtlicher Entscheidungen unterstellt, an denen weder der Einzelrichter noch die Kammer etwas zu ändern vermag. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass dieser weitere Zulassungsgrund bewusst auch dem Einzelrichter offen stehen sollte.
    VII.

    45
    Der Schuldner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auf vollstreckungsrechtlichen Gründen beruht und die materiellrechtliche Beitragspflicht – entsprechend ständiger verfassungs- und verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung – davon nicht berührt wird.
    VIII.

    46
    Das Gericht weicht in einzelnen Positionen von der vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab. Die ist strukturbedingt „konstitutionell uneinheitlich“ (BVerfG vom 03.11.1992 – 1 BvR 1243/88), einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen. „

    Antwort
  7. Fluß

    http://www.freiewelt.net/nachricht/zwangsvollstreckung-durch-gez-rechtlich-unzulaessig-10068655/

    Hier ist der Beschluß mit im Text!
    http://www.mmnews.de/index.php/etc/84222-gez-aus-gericht

    “ GEZ vor Aus? Gericht: Zwangsvollstreckung unzulässig
    26.09.2016
    ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig. Geklagt wurde von einer Gegnerin, die behauptet hat, dass sie niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten hat.

    Das Landgericht Tübingen hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem aktuellen Beschluss vom 16.9.2016 mehrere schwere Schläge versetzt. Grundsätzlich wurde eine Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt.

    Geklagt wurde von einer Gegnerin, die behauptet hat, dass sie niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten hat, die also die „Vogelstraußmethode“ durchzog. Unter anderem haben die Richter geurteilt (verurteilt), dass sich die öffentich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten.

    Der sehr ausführliche Beschluss des Landgerichts Tübingen enthält viele deutliche Passagen, die den Rundfunkgegnern wichtigen Stoff für weitere Klageverfahren liefern. Der vollständige Beschluss:

    LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16
    Leitsätze
    Die Übergabe des Schriftsütcks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.
    Tenor
    1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.
    2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
    3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
    Wert: 572,96 EUR
    Gründe…..

    Antwort
  8. apis

    I WILL ALWAYS LOVE YOU SONGTEXT

    If I should stay
    I would only be in your way.

    So I’ll go, but I know

    I’ll think of you ev’ry step of the way.
    And I will always love you.
    I will always love you.

    You, my darling you. Hmm.

    Bittersweet memories
    that is all I’m taking with me.

    So, goodbye. Please, don’t cry.

    We both know I’m not what you, you need.
    And I will always love you.
    I will always love you.
    I hope life treats you kind
    And I hope you have all you’ve dreamed of.
    And I wish to you, joy and happiness.
    But above all this, I wish you love.
    And I will always love you.
    I will always love you.
    I will always love you.
    I will always love you.
    I will always love you.
    I, I will always love you.
    You, darling, I love you.
    Ooh, I’ll always, I’ll always love you.

    Antwort
    1. AniTA

      was für Songs…..Sound of Silence…….I allways love You……Alison…..
      Apis….
      und ….das ……mach ich grad…paßt grad zu mir

      Antwort
      1. AniTA

        und das ist dann ohne Maske….aber einfach nur schön….da braucht es keine Modells..
        und auch nicht wie Siegelbruch hier immer schreibt….
        was Frau ist und was nicht….alles nur Prägung…Bilder im Kopf….eben nicht die Wahrheit.:))))

        nur die eigene Wahrheit……..

        Antwort

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